Archiv2013 - Klausurbesprechung Klausur 2 Teil 3 von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Klausurbesprechung Klausur 2 Teil 3 “ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Klausurbesprechung Klausur 2 Teil 3

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... die auf die Herstellung entfallen, besteht handelsrechtlich gem. § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB und steuerrechtlich gem. R 6.3 Abs. 5 Satz 1 EStR ein Wahlrecht, diese in die Herstellungskosten einzubeziehen. Für die Verwaltungsgemeinkosten besteht handelsrechtlich gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Wahlrecht. Steuerrechtlich besteht zwar gem. R 6.3 Abs. 1 EStR ein Gebot; allerdings gilt dieses Gebot zurzeit noch nicht. Nach dem BMF-Schreiben vom 25. März 2013 kann der Steuerpflichtige bis auf Weiteres nach der bisherigen Fassung der Einkommensteuerrichtlinien verfahren. Nach der bisherigen Fassung der EStR besteht aber auch steuerrechtlich ein Wahlrecht, die in § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB genannten Aufwendungen zu aktivieren. ...

... beschaffen. Der Kfz-Händler besteht jedoch auf Einhaltung des Vertrages. 2. An einem vom Bauunternehmen erstellten Gebäude werden vom Kunden im August 2013 Mängel an der Isolierung festgestellt. Diese Mängel sind nachweislich nicht durch das Bauunternehmen, sondern durch unsachgemäß ausgeführte Eigenleistungen des Kunden verursacht. Um eventuelle Folgeaufträge nicht zu gefährden, sagt das Bauunternehmen dem Kunden im November 2013 zu, die Mängel im Frühjahr 2014 kostenlos zu beseitigen. Die Aufwendungen hierfür werden auf 4.000 € geschätzt. 3. Ein anderer Kunde führt seit 2012 einen Prozess gegen das Bauunternehmen auf Zahlung von 60.000 € wegen Bauschäden an einem vom Bauunter nehmen schlüsselfertig erstellten Gebäude. Entsprechend wurde in der Bilanz zum 31.12.20 12 zutreffend eine Rückstellung in Höhe von ...

... m³ x 260 € = 52.000 € 400 m³ x 300 € = 120.000 € 800 m³ 220.000 € Preis pro m³: 220.000 : 800 = 275 €. Der Bestand ist dann in Handels- und Steuerbilanz mit 500 x 275 € = 137.500 € anzusetzen. Der Durchschnittswert im Sinne der R 6.8 Abs. 3 EStR kann auch nach dem sog. „gleitenden bzw. permanenten Durchschnittsverfahren“ ermittelt werden. Dafür fehlen im vorliegenden Fall jedoch die Angaben. Der Bestand kann aber auch handelsrechtlich gem. § 256 Satz 1 HGB und steuerrechtlich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 a. EStG nach dem Lifo-Verfahren bewertet werden. Hiernach ist zu unterstellen, dass die zuletzt angeschafften Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht worden sind. Die Bewertung kann gem. R 6.9 Abs. 4 EStR sowohl durch permanentes Lifo als auch durch Perioden-Lifo erfolgen. Im hier vorliegenden Fall führen beide Methoden zum gleichen Ergebnis. Demnach sind die Profilbretter folgendermaßen zu bewerten: 100 m³ x 300 € = 30.000 € ...

... Ausland) 500.000 € + Umsatzsteuer 19 v.H. 95.000 € Bruttoforderungen Inland 595.000 € + Forderungen Ausland 75.000 € Summe 670.000 €. Hiervon 0,5 v.H. 3.350 € Pauschale. Wertberichtigung insgesamt 9.100 € Der Ansatz der Forderungen – einschließlich der pauschalen Wertberichtigung – ist handelsrechtlich zwingend (§ 253 Abs. 4 HGB). Steuerlich besteht ein Abschreibungswahlrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Dieses Wahlrecht wird zugunsten einer "Einheitsbilanz" ausgeübt. b) (1) ...

... in der Handelsbilanz möglich. Weil es sich um ein sog. Fälligkeitsdarlehen handelt, wird das Disagio linear (d.h. gleichmäßig und zeitanteilig auf die Darlehenslaufzeit) verteilt. Von dem Gesamtbetrag des Disagios von 15.000 € entfällt auf jedes Jahr ein Betrag von 3.000 €, hiervon für 2013 die Hälfte, weil das Darlehen am 01.07.2013 aufgenommen wurde. c) (1) aRAP (Disagio) 15.000 € an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.000 € (2) Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.500 € an aRAP (Disagio) 1.500 € zu Fall 11 (12 Punkte) 1. Für die GmbH zeichnet sich zum 31.12.2013 aus dem schwebenden Einkaufsgeschäft ein Verlust in Höhe von 4 x 2.000 € (30.000 € Festpreis ./. 28. 000 € Teilwert) = 8.000 € ab. Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, Vorsichtsprinzip), diesen vorhersehbaren Verlust erfolgswirksam bereits im Jahresabschluss 2013 zu erfassen, da die Ursache im Vertragsabschluss vom 11.11.2013 liegt. Gemäß § 249 ...

... sonstige betriebliche Erträge 60.000 €. Durch die Annahme des Vergleichsangebotes entsteht eine feste (= nicht mehr ungewisse) Verbindlichkeit von 35.000 € zum 31.12.2013, sodass folgende Buchung erforderlich ist: sonstige betriebliche Aufwendungen 35.000 € an sonstige Verbindlichkeiten 35.000 €. Als Rückstellung in der Handels- und in der Steuerbilanz ...