Archiv2013 -Bestandteile des internationalen Jahresabschlusses von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 -Bestandteile des internationalen Jahresabschlusses“ von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationale Rechnungslegung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bestandteile des internationalen Jahresabschlusses und Gliederung
  • Bilanz
  • Gesamtergebnisrechnung
  • Beispiel für one-statement-Darstellung
  • Gliederung der Gesamtergebnisrechnung
  • Anhang

Quiz zum Vortrag

  1. immer auch Bilanz und Gesamtergebnisrechnung
  2. immer auch Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung
  3. immer auch Bilanz und Gewinn- oder Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis
  4. immer auch den Anhang
  5. immer auch Segmentberichterstattung und Lagebericht
  1. Die Kapitalflussrechnung ist ein Pflichtbestandteil eines jeden IFRS-Abschlusses.
  2. Für kleine Unternehmen wird keine Kapitalflussrechnung benötigt.
  3. Die Kapitalflussrechnung wird nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen erstellt.
  4. Die Kapitalflussrechnung kann erstellt werden, um eine bessere Analyse der Finanzlage zu ermöglichen.
  5. Die Kapitalflussrechnung wird pflichtmäßig zu jedem IFRS-Abschluss erstellt, damit Analysten erkennen können, wie viel Kapital aus dem Unternehmen abgeflossen ist.
  1. wenn das Unternehmen (der Konzern) kapitalmarktorientiert ist.
  2. wenn ein Unternehmenssegment diese Informationen aus dem Controlling benötigt.
  3. wenn die Börse dies verlangt.
  4. wenn die Geschäftsleitung regelmäßig die Unternehmenssegmente nach den intern aufbereiteten Segmentinformationen führt.
  1. weil dann diejenigen Aufwendungen und Erträge, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, nicht mitdargestellt werden würden
  2. weil die Adressaten in dieser Darstellung nur einen Teil des „Ergebnisses“ sehen würden
  3. weil ansonsten die Analyse der Erfolgslage verkürzt dargestellt werden würde
  4. weil das zu einfach wäre
  1. Die IFRS lassen beide Verfahren zu, präferieren allerdings das Umsatzkostenverfahren.
  2. Ja, sie dürfen, haben dann üblicherweise aber mehr Arbeit damit.
  3. Nein. Deutsche Unternehmen müssen die Erwartungshaltung der Investoren erfüllen und ihre Gewinn- oder Verlustrechnung in Deutschland nach dem Gesamtkostenverfahren darstellen.
  4. Ja, sie dürfen, weil die Börsen die Darstellung nach dem Umsatzkostenverfahren präferieren.
  1. die IFRS sollen für Bilanzierende in der gesamten Welt anwendbar sein. Es muß Freiräume geben, damit Unternehmen sich ihren jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend darstellen können.
  2. damit die Bilanzbuchhalter –im Rahmen der festgelegten Posten- die Entscheidung treffen können, wie die Daten des konkreten Unternehmens in seinem Umfeld und in Bezug auf seine Bilanzadressaten sinnvollerweise darzustellen ist.
  3. damit jeder Bilanzierende machen kann, was er will.
  4. damit Dozenten, die diesen Stoff unterrichten, keine klaren Vorgaben haben.
  1. im Rahmenkonzept der IFRS
  2. in den IFRS
  3. in IAS 1
  4. in den Unterlagen des Dozenten
  5. in den Interpretationen zu Jahresabschluss
  1. als Katalog der zwingend auszuweisenden Mindestposten zu verstehen. Die konkrete Darstellung bleibt den individuellen Anforderungen eines jeden Unternehmens und seines Umfelds überlassen.
  2. in jedem Fall darzustellen, wenn sie im Unternehmen vorkommen
  3. haben eine Bedeutung
  4. eine starre Formatvorgabe
  5. zu bezahlen
  1. ... ist eine Erfindung ihres Dozenten
  2. ... wird im Anhang dargestellt
  3. ... wird für das Anlagevermögen und die Rückstellungen erstellt
  4. ... ergibt sich aus der Überleitung des Endbestands der Gewinn- oder Verlustrechnung auf den 01.01. des Folgejahrs
  5. ... ist ein Pflichtbestandteil eines ISRF-Abschlusses
  1. wenn die Darstellung nach der Liquidität zuverlässigere und relevantere Informationen liefert
  2. wenn das Unternehmen im Wesentlichen über finanzielle Mittel und Schulden verfügt
  3. wenn dem Unternehmen das Wasser bis zum Halse steht
  4. wenn das Unternehmen baden geht

Dozent des Vortrages Archiv2013 -Bestandteile des internationalen Jahresabschlusses

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kaufmann Andreas Klein-Walbeck ist Ihr Experte für das Thema Internationale Rechnungslegung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Anhang Lagebericht (freiwillig, IAS 1.13). Unternehmen am „geregelten“ Kapitalmarkt zusätzlich ...

... einer Gliederung) IAS 1.54 ff. Fristigkeit: IAS 1.60 ff. Unterteilung in kurz- und langfristige Positionen, d. h. Anlage- und Umlaufvermögen und kurz- und langfristige Verbindlichkeiten ...

... F 108 und 109, „Kapitalerhaltungskonzepte u. Gewinnermittlung“) – zwei Möglichkeiten der Darstellung: IAS 1.81A – innerhalb einer „Gesamtergebnisrechnung“ – getrennt nach „GuV“ und „ergebnisneutralen Bestandteilen“ ...

... vorgegebenes Gliederungsschema, aber Katalog von Mindestposten IAS 1.82/83 – Wahlrecht: IAS 1.102/103 Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren – Aufgliederung der Aufwendungen entweder in GuV oder im Anhang; ...

... Tochterunternehmen (wie HGB) IAS 21 – AfS-Wertschwankungen IAS 39 – Cash Flow-Hedge-Wertschwankungen IAS 39 – erfolgsneutrale Verrechnung der ...

... Erklärung über die Übereinstimmung mit allen IFRS; eine Zusammenfassung der wesentlichen ...

... die nicht im Jahresabschluss ausgewiesen sind; zusätzliche Informationen, die nicht ausgewiesen aber relevant sind ...

... einen Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen bzw. ob die Möglichkeit besteht, einen Konzernabschluss nach IFRS anstelle eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses aufzustellen. b) Nennen Sie die Bestandteile des Konzernabschlusses nach IFRS. c) Nehmen Sie Stellung dazu, ob ein deutsches Unternehmen, das einen Konzernabschluss nach IFRS erstellt, einen Konzernlagebericht nach HGB vorlegen muss. Aufgabe: Konzern 1 Die Raketen-Company AG, Köln, ist auch auf dem Gebiet des Mondraketenbaues tätig. Als Mutterunternehmen von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Bad Bergisch Gladbach und Bad Pulheim hat sie ihre Aktien an keiner Börse ...

... die RC AG ausgezahlt. Die Übernahme und Veräußerung der Vermögenswerte bzw. die Tilgung der Verbindlichkeiten wurden zutreffend gebucht. Der Differenzbetrag wurde als außerordentlicher Aufwand erfasst. Sachverhalt 2: Die RC AG übernahm das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Titan AG aus Marsstadt zum 1. September 2010 für 650 Mio. €. Zum Übernahmezeitpunkt ergab sich folgende vereinfachte Bilanz für die Titan AG: Aktiva/ Passiva, Grundstücke 80.000.000 € Eigenkapital 200.000.000 € Gebäude 400.000.000 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 350.000.000 € technische Anlagen und Maschinen 120.000.000 € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75.000.000 € ...

... ist nicht einzugehen. b) Führen Sie erforderliche Korrekturbuchungen für 2010 durch. Aufgabe: SachAV I Die Raketen-Company erstellt ihren Jahresabschluss nach IFRS und stellt Ihnen folgende Fragen: a) Erklären Sie ausführlich die Bewertung von Sachanlagen gemäß IFRS im Zugangszeitpunkt. Gehen Sie dabei auch auf den Umfang der zu ermittelnden Werte ein. b) Folgebewertung: 1. Zeigen Sie die Möglichkeiten auf, die die IFRS bei der Folgebewertung bieten. 2. Bestimmen Sie ...

... ergeben. Danach muss der Konzernabschluss eines Mutterunternehmens, das den europäischen geregelten Kapitalmarkt in Anspruch nimmt, nach IFRS aufgestellt werden. Da die Raketen-Company mit ihren Aktien nicht den geregelten Kapitalmarkt in Anspruch nimmt, trifft die EU-Verordnung hier auch nicht zu. Nach § 315 a Abs. 3 HGB hat die Raketen-Company das Wahlrecht, statt einen Konzernabschluss nach HGB ihren Konzernabschluss nach den IFRS-Regeln aufzustellen. ...

... b) Der Einzelabschluss umfasst bei der AG: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus gilt die AG als große Kapitalgesellschaft und muss einen Lagebericht aufstellen, der mit dem Jahresabschluss eine Einheit bildet, § 26 4 Abs. 1 HGB. Zum Konzernabschluss gehören: Konzernbilanz, Konzerngewinn- und -Verlust Rechnung, Konzernanhang, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung ...

... zu ziehen". IAS 27.13 führt aus, wann Beherrschung (widerlegbar) anzunehmen ist: Dem Mutterunternehmen muss direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte eines Unternehmens gehören. Wenn der eindeutige Nachweis geführt werden kann, dass die Stimmrechtsmehrheit an einem Unternehmen keinen beherrschenden Einfluss begründet, gilt die Beherrschung als widerlegt. Unwiderlegbar liegt nach IAS 27.13 Beherrschung vor, wenn ein Mutterunternehmen mit höchstens der Hälfte der Stimmrechte folgende Möglichkeiten hat: Verfügung über mehr als die Hälfte der Stimmrechte durch eine Vereinbarung mit anderen Anteilseignern, oder Kontrolle der Finanz- und Geschäftspolitik durch Vereinbarung oder Satzung ...

... handelt sich um einen konkreten Vorteil, der sich vom Geschäfts- oder Firmenwert abhebt, IAS 38, 11 f. Beherrschung: Die RC AG hat durch den Vertrag die Verfügungsgewalt über den Vorteil, IAS 38.13 bis 16. Künftiger wirtschaftlicher Nutzen: Der RC AG fließt auch der künftige wirtschaftliche Nutzen zu, IAS 38.17. Die Ansatzkriterien des IAS 38.21 sind erfüllt. Der immaterielle Vermögenswert ist in der Bilanz der RC AG auszuweisen, IAS 1.54(c). Es handelt sich bei dem übersteigenden Betrag von 2.200.000 € um einen entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswert „Konkurrenzverbot" (nicht um einen entgeltlich erworbenen „Geschäfts- oder Firmenwert“). Die ...

... AG das Vermögen und die Schulden; die Aktien der Titan AG werden offensichtlich nicht übernommen. Damit handelt es sich um einen Unternehmenszusammenschluss in Form eines „Asset Deal", IFRS 3.3 i.V.m. IFRS 3.B6 a). Das Vermögen und die Schulden werden in die eigene Bilanz (Einzelabschluss) eingeordnet. Es werden nicht die Anteile (Shares) erworben. Die RC AG bewertet die Vermögenswerte und Schulden ...