Archiv 2016 - Anschaffungsnahe Herstellungskosten, Abbruchkosten von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Anschaffungsnahe Herstellungskosten, Abbruchkosten“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten
  • Abbruchkosten

Quiz zum Vortrag

  1. im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten.
  2. im Zeitpunkt der Umschreibung im Grundbuch.
  3. bei Abschluss des Kaufvertrags.
  1. die Anschaffungskosten des Gebäudes.
  2. die Anschaffungskosten des Grund und Bodens.
  3. die Anschaffungskosten des Gebäudes und des Grund und Bodens.
  1. dem Nettobetrag der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre.
  2. dem Bruttobetrag der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre.
  3. dem Nettobetrag der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre, sofern der Vorsteuerabzug nach dem Umsatzsteuergesetz möglich ist.
  1. alle Aufwendungen für Erweiterungen.
  2. alle Erhaltungsaufwendungen, soweit sie jährlich üblicherweise anfallen.
  3. alle Erhaltungsaufwendungen.
  1. ist der Restbuchwert sowie die Abbruchkosten den Herstellungskosten des Neubaus hinzuzurechnen.
  2. sind die Abbruchkosten sofort abziehbare Betriebsausgaben.
  3. ist der Restbuchwert den Herstellungskosten des Neubaus hinzuzurechnen und die Abbruchkosten als sofort abziehbare Aufwendungen zu behandeln.
  1. ist der Restbuchwert des Gebäudes und die Abbruchkosten den Anschaffungskosten des Grund und Bodens hinzuzurechnen.
  2. ist der Restbuchwert des Gebäudes und die Abbruchkosten in vollem Umfang gewinnmindernd zu erfassen.
  3. ist der Restbuchwert des Gebäudes den Anschaffungskosten des Grund und Bodens hinzuzurechnen und die Abbruchkosten in vollem Umfang gewinnmindernd zu erfassen.
  1. stellen Restbuchwert des alten Gebäudes und Abbruchkosten sofort abziehbare Betriebsausgaben dar.
  2. sind Restbuchwert und Abbruchkosten den Herstellungskosten des Neubaus hinzuzurechnen.
  3. sind der Restbuchwert den Herstellungskosten des Neubaus hinzuzurechnen und die Abbruchkosten sofort abziehbare Betriebsausgaben.
  1. innerhalb von 3 Jahren nach dem Abschluss des Kaufvertrags begonnen wird.
  2. innerhalb von 3 Jahren nach dem Übergang von Nutzen und Lasten begonnen wird.
  3. innerhalb von 3 Jahren nach der Umschreibung im Grundbuch begonnen wird.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Anschaffungsnahe Herstellungskosten, Abbruchkosten

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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