Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer von Antje Herbig

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer“ von Antje Herbig ist Bestandteil des Kurses „Steuerberater Intensivkurs: Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begrüßung /Einführung
  • Allgemeines
  • Veräußerung von Kapitalanlagen
  • Aufgabe Bundesanleihe
  • Verlustverrechnung
  • System der Abgeltungssteuer
  • Ausgenommene Kapitalerträge
  • Aufgaben

Quiz zum Vortrag

  1. Der Betrag, um den die Einnahmen aus der Veräußerung die Anschaffungskosten abzgl. Veräußerungskosten/Optionsprämien übersteigen.
  2. Der Betrag um den die Einnahmen aus der Veräußerung die Anschaffungskosten übersteigen
  3. Die Einnahmen aus der Veräußerung der Kapitalanlage
  1. Nein, es nur eine Verrechnung mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien möglich.
  2. Ja, diese Art der Verrechnung ist möglich
  1. § 43 a EStG, Abs. 3
  2. § 43 EStG, Abs. 2
  3. § 43 EStG, Abs. 3
  1. Eindämmung der Kapitalflucht und Steuervereinfachung
  2. Steuervereinfachung und Bekämpfung von Steuerstraftaten?
  3. Erhöhung des Steueraufkommens
  1. Ja, diese Erträge unterliegen dem allgemeinen progressiven Einkommensteuersatz (§ 32a EStG; tarifliche Einkommensteuer).
  2. Nein, alle Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer.
  1. Ja, Zertifikate -mit und ohne Kapitalgarantie - unterliegen grundsätzlieh der Abgeltungssteuer.
  2. Nein, diese Kapitalanlagen sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen

Dozent des Vortrages Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer

 Antje Herbig

Antje Herbig

Antje Herbig ist seit über 8 Jahren in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung tätig und unterrichtet als Dozentin im Rahmen interner Schulungen. Als Diplom Kauffrau und Wirtschaftsprüferin sowie Inhaberin und Geschäftsführerin der Akademie Hoch2 GmbH gibt sie ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Fort- und Weiterbildung zukünftiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weiter. Weitere Informationen finden Sie auf www.akademiehoch2.de.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Der Abgeltungssteuer unterliegen sowohl laufende Erträge aus Kapitalanlagen, als auch Gewinne aus deren ...

  • ... Ausscheiden aus einer Körperschaft § 20 Abs. 2 Nr. 8 EStG: Vermögensmehrungen, die einem Steuerpflichtigen beim Ausscheiden als Mitglied oder Gesellsehafter aus einer Körperschaft im Sinne des ...

  • ... folgende Abrechnung: Verkaufserlös 30.200€, Stückzinsen 300€ 25% Kapitalertragsteuer - 75€ SolZ - 4€ Spesen und Gebühren - 120€ Gutschrift 30.301€ ...

  • ... obwohl sie die Anleihe vor dem 01.01.2009 erworben hat, unterliegen die Stückzinsen dem § 20 Abs. 2 EStG n.F. (Die Zinsen waren nämlich bereits nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F. steuerverhaftet.) BMF vom 22.12.2009 überarbeitet am 16.11.2010 in BTA-E § 43/1 Tz. 49/50. Sie unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer, § 32d Abs. 1 EStG (DB Nr.3 vom 22.01.10, S. 128ff) ...

  • ... Die Regelungen des § 20 Abs. 6 EStG gelten gem. § 43a Abs. 3 EStG daher nur für Verluste ...

  • ... Eindämmung der Kapitalflucht in das niedrig besteuernde Ausland -nachhaltige Steuervereinfachung ...

  • ... Ist dies nicht der Fall, werden sie im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfasst, dort aber ebenfalls nur in Höhe von 25 % besteuert. Bei ausländischen Kapitaleinkünfte vermindert sich die Abgeltungssteuer ...

  • ... Diese Erträge unterliegen dem allgemeinen progressiven Einkommensteuersatz (§ 32a EStG; tarifliche Einkommensteuer) ...

  • ... Abgeltungssteuer einbezogen, soweit ein Dritter die Kapitalerträge schuldet ...

  • ... Hiervon ist insbesondere dann auszugeben, wenn die Kapitalüberlassung in engem zeitlichen Zusammenbang mit einer Kapitalanlage steht oder die jeweiligen Zinsvereinbarungen ...

  • ... wenn ein langfristiges Darlehen bei einem Kreditinstitut aufgenommen wird, bei welchem zugleich auch kurzfristige Kapitalanlagen vorhanden sind. ...

  • ... Es sind aber strengere Übergangsregelungen zu beachten: Zertifikate, die nach 30.06.2009 veräußert werden, unterliegen bereits der Abgeltungssteuer, wenn das Zertifikat nicht ...