Spezielle Probleme der Arzthaftung im Rahmen der Schmerztherapie von Dr. Mathias Creon

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Spezielle Probleme der Arzthaftung im Rahmen der Schmerztherapie“ von Dr. Mathias Creon ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Grundlagen zur Schmerztherapie“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung in die Probleme der Arzthaftung
  • Allein als Arzt
  • Arzt in Kooperation
  • Deutsche Gesellschaftsformen
  • Gesellschaftsformen für Ärzte
  • Gesellschaftsformen für Ärztekooperationen
  • BGB-Gesellschaft: Vor- und Nachteile
  • GmbH und AG: Vor- und Nachteile

Quiz zum Vortrag

  1. Abrechnungsverhalten
  2. Räumlichkeiten
  3. Ärzteanzahl
  4. Fachrichtung
  5. Standort
  1. Gesellschafter und Angestellte sind vertreten
  2. Ärztliche Leitung
  3. Ausschließlich ambulante Versorgung
  4. Verschiedene Facharztrichtungen
  5. Mindestens 2 Ärzte
  1. Ärztliche Leitung
  2. Ambulante und stationäre Versorgung
  3. An großes Krankenhaus angeschlossen
  4. Schwerpunkt auf einer Fachrichtung
  5. Über 20 angestellte Ärzte
  1. GbR
  2. GmbH
  3. AG
  4. UG
  5. SE
  1. GbR
  2. GmbH
  3. PartG
  4. UG
  5. AG
  1. Aktiengesellschaft
  2. Kommanditgesellschaft
  3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  5. Partnerschaftliche Gesellschaft
  1. KG
  2. PartG
  3. GmbH
  4. UG
  5. AG
  1. Alle Entscheidungen müssen einstimmig beschlossen werden.
  2. Ein geeigneter Geschäftsführer muss eingestellt werden.
  3. Die Gesellschafter müssen sich auf einen Chef einigen.
  4. Die Gesellschafter dürfen nicht gleichzeitig im Urlaub sein.
  5. Bei Austritt des vorletzten Gesellschafters gilt die GbR als aufgelöst.
  1. Großer Buchhaltungsaufwand
  2. Gegenseitige Blockade der Gesellschafter möglich
  3. Haftungsgemeinschaft nach außen
  4. Nachhaftung 5 Jahre ab Austritt
  5. Automatisches Ende bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
  1. Aktiengesellschaft
  2. Arbeitsgemeinschaft
  3. Aktionsgemeinschaft
  4. Arztgesellschaft
  5. Abfindungsgesellschaft
  1. Ein Steuerberater ist unbedingt notwendig.
  2. Sie kann von ihren Gesellschaftern nicht verlassen werden.
  3. Bei Austritt von Gesellschaftern besteht eine Abfindungspflicht.
  4. Es besteht eine Nachhaftung von 5 Jahren bei Ausstieg.
  5. Sie wird vor allem von kleineren Unternehmen genutzt.
  1. GbR – UG – AG
  2. PartG – GmbH – UG
  3. AG – GmbH – GbR
  4. UG – AG – GmbH
  5. PartG – GbR – UG – GmbH
  1. UG, GmbH
  2. UG, GmbH, AG
  3. GbR, PartG, UG, GmbH, AG
  4. GbR, PartG, AG, GmbH
  5. GbR, PartG, UG
  1. Begrenzte persönliche Haftung
  2. Seriöse und beliebte Rechtsform
  3. Vertraglich gut optimierbar
  4. Einfache Buchhaltung
  5. Gründung ohne Mindestkapital
  1. Selbstständige Ärzte arbeiten nie in Krankenhäusern.
  2. Selbstständige Ärzte können schwerpunktübergreifende Praxen eröffnen.
  3. Eine Kommanditgesellschaft ist keine geeignete Gesellschaftsform für Ärzte.
  4. In Personengesellschaften ist das Haftungsrisiko höher.
  5. Eine AG kann auch nur einen Gesellschafter haben.

Dozent des Vortrages Spezielle Probleme der Arzthaftung im Rahmen der Schmerztherapie

Dr. Mathias Creon

Dr. Mathias Creon

Der Hamburger Dr. Matthias Creon ist gefragter Referent zu gesellschaftsrechtlichen und arzthaftungsrechtlichen Themen.

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