Die Plätze im Studienfach Medizin sind sehr begehrt. Die Wahl des Studienortes ist leider nur schwer zu beeinflussen. Die ZVS (Zentrale Vergabe für Studienplätze), heute hochschulstart.de genannt, ist für die Verteilung der Studenten in ganz Deutschland zuständig. Den Start in den neuen Lebensabschnitt verbringen viele angehende Mediziner fern ab von zu Hause in der neuen "Zwangsheimat". Ein Ortswechsel kann in diesem Fall die Wohnsituation positiv verändern. Erfahren Sie mehr darüber in diesem Artikel!
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Tongji University Library

Bild: “Tongji University Library” von Matthias Ripp. Lizenz: CC BY 2.0


Chancen eines Studienortswechsels

Eine Chance den Studienort zu wechseln hat prinzipiell jeder. Bei der Bewerbung an einer anderen Universität müssen viele Aufnahmekriterien und Fristen beachtet werden.

Mit einer Auskunft über die genaue Anzahl der geglückten Ortswechsel halten sich die Universitäten zurück. Laut der Homepage studienplatztausch.de werden jährlich über 4000 Studienplätze in der Humanmedizin erfolgreich vermittelt. Der Anteil aller genehmigten Tauschaktionen liegt bei 80 %.

Der richtige Zeitpunkt

Es kommen nur zwei Zeitpunkte während der gesamten Studienzeit für einen Wechsel in Frage: entweder vor oder nach dem Physikum. Wer schon vor dem Physikum innerhalb der ersten Hochschulsemester in der Vorklinik die Universität wechseln möchte, muss sehr häufig mit einer Verlängerung des Studiums rechnen.

In der Bundesrepublik sind die Fächer der Vorklinik innerhalb der ersten Semester bis zum Physikum an jeder Universität gleich. Der Unterschied zwischen den Universitäten liegt darin, dass diese Fächer in unterschiedlicher Reihenfolge gelehrt werden.

Das heißt, dass beispielsweise zwei Studenten, die im 3. Semester an zwei verschiedenen Universitäten immatrikuliert sind, nicht zwingend den gleichen Lernstand haben müssen. Der Eine hat theoretisch das Fach Biochemie schon im ersten Semester gehabt, für den Anderen ist das Fach erst im vierten Semester vorgesehen.

Prinzipiell gilt, dass die Chance, keine Zeit durch den Ortswechsel zu verlieren, am größten ist, je früher man im Verlauf des Studiums die Universität wechselt. Laut Angaben der Homepage studienplatztausch.de schaffen das immerhin 10 % aller Studenten schon innerhalb des ersten Semesters.

Das Physikum stellt eine Zäsur in der ärztlichen Ausbildung dar. Zu dem Zeitpunkt des bestandenen Physikums haben alle Studierenden, egal an welcher Universität Deutschlands sie bisher studiert haben, den gleiche Leistungsstand.

Die Prüfungsaufgaben im Physikum werden in der Humanmedizin deutschlandweit zentral vorgegeben. Ein Wechsel zu dem Zeitpunkt nach bestandenem Physikum verspricht keine Verlängerung der Studienzeit. Das Studium ist weiterhin trotz Ortswechsel in Regelstudienzeit schaffbar. Die Bewerbung kann dann zu einem 1. klinischen Semester direkt bei der Wunsch-Universität eingereicht werden.

Wege zu Ihrem Wunschort

Haben Sie sich für Ihren Wunschort entschieden, ist es das Wichtigste, sich allumfassend zu informieren. Alle Informationen und Voraussetzungen zu einem Wechsel finden Sie auf der jeweiligen Homepage Ihrer Wunsch-Universität. Dort finden Sie Hinweise zu den entsprechenden Ansprechpersonen in den zuständigen Studentensekretariaten. Die Kontaktaufnahme zu dieser Service-Einrichtung sollte Ihr erster direkter Weg sein!

Bei einem Besuch vor Ort  können Sie auch persönliche Hilfe in Anspruch nehmen, welche oftmals viel umfangreicher, informativer und schneller abläuft als auf telefonischem Wege. Zunächst sollten Sie die Stundenpläne der einzelnen Semester vergleichen. Je ähnlicher diese sind, desto besser stehen Ihre Chancen, keine Zeit zu verlieren und nahtlos an Ihren bisherigen Leistungsstand anzuknüpfen.

In manchen Bundesländern, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Hamburg, wird der Studiengang Humanmedizin in einem „Modellstudiengang“ angeboten. Der Ablauf dieses Modellstudienganges ähnelt in keinster Weise denen an Universitäten mit Regelstudiengängen. Ziel des Modellstudiengangs ist es, das Studium praxisnaher zu gestalten.

Ein Ortswechsel ist nur zwischen den Universitäten möglich, die diesen Modellstudiengang anbieten. Ein Wechsel aus einem Regel- in einen Modellstudiengang und andersherum ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich.

Es gibt nur zwei erfolgsversprechende Möglichkeiten des Ortswechsels: das Tauschverfahren und das Auffüllverfahren.

Das Tauschverfahren

Bei dem Tauschverfahren müssen Sie einen Partner finden, der einen ähnlichen Leistungsstand hat wie Sie. Die erreichten Scheine von Ihnen und Ihrem Tauschpartner sollten zu dem Zeitpunkt des Tausches nahezu übereinstimmen.

Das ganze Verfahren ist auch mit zwei oder mehreren Partnern in einem Ringtausch möglich. Getauscht werden kann allerdings nur ein Humanmedizin- gegen einen Humanmedizin-Studienplatz. Auch wenn die Fächer sich mit denen der  Zahnmedizin in den ersten Semestern überschneiden, sind Zahn- und Humanmedizin nicht tauschäquivalent.

Darüber hinaus ist ein Tausch nur möglich, wenn alle beteiligten Partner eine reguläre Zulassung zum Studium über die ZVS bekommen haben. Alternative Wege, wie beispielsweise die Studienplatzklage, gelten nicht als reguläre Zulassung. Erkundigen Sie sich daher genau nach dem damaligen Zulassungsverfahren Ihrer potenziellen Tauschpartner!

Eine weitere Voraussetzung ist, dass kein Verlust des Prüfungsanspruches besteht. Dies bedeutet, dass Sie in keinem Fach eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Ist dies der Fall, geht Ihr Prüfungsanspruch verloren und Sie gelten als exmatrikuliert.

Sind Sie nicht eingeschrieben im Studienfach Medizin können Sie auch nicht wechseln. Diese Tatsache ist besonders wichtig! Viele zukünftige Erstsemestler sind unzufrieden mit der Zuweisung ihres Studienortes. Doch bevor ein Antrag auf Ortswechsel eingereicht werden kann, muss die Immatrikulation an der zugewiesenen Universität erfolgen.

Zu beachten ist die Tatsache, dass einige Universitäten keinen Tausch zu einem ersten Semester erlauben. Zu diesen Universitäten gehören die medizinischen Fakultäten in Aachen, Köln, Lübeck, München und Ulm. Ausnahmen an einigen dieser Universitäten werden im Härtefall auch gemacht.

Können Sie beispielsweise nachweisen, dass sie aufgrund sozialer Umstände, die nach dem Erhalt der ZVS Zulassung eintraten, den Ort tauschen müssen, wird dies möglicherweise berücksichtigt. Unter diese Ausnahmeregelung fallen Heirat, Krankenpflege von Familienangehörigen oder eigene Kinder. Unter diesem Link erfahren Sie genaueres zu der Härtefallregelung: Erläuterungen zum Härtefallantrag (hochschulstart.de).

Ein Wechsel außerhalb der Regelstudienzeit ist prinzipiell möglich, Ausnahmen davon bilden die Universitäten in Dresden, Berlin (Humboldt-Universität) und Erlangen-Nürnberg.

Die am meisten gesuchte Universität ist zur Zeit die Humboldt-Universität in Berlin. Die am häufigsten angebotene Universität ist diejenige in Ulm.

Es ist ersichtlich, dass der wissenschaftliche Ruf einer Universität nur sehr bedingt mit ihrer Beliebtheit korreliert. Ein viel wichtigerer Faktor scheint die Attraktivität der Studienstadt zu sein. Das Angebot an Sportmöglichkeiten, Kulturangeboten etc. spielen eine wichtige Rolle bei der Auswahl des Studienortes.

Hier finden Sie ein Beispiel dafür, wie ein Tauschantrag aussehen sollte:

Antrag

Dieses Muster ist von der Universität Würzburg. Die Vorlagen Ihrer Wunschuniversität finden Sie auf der jeweiligen Homepage.

Das Auffüllverfahren

Die Anzahl der Studienabbrecher bewegt sich seit Jahren auf einem anhaltend niedrigen Niveau. Etwa 5 % aller Medizinstudenten brechen ihr Studium ab. Die Gründe dafür sind vielfältig, einen typischen Studienabbrecher gibt es nicht.

In manchen Semestern ergeben sich auch größere Kapazitäten aufgrund der jährlich neu berechneten Erstsemester-Zulassungszahl. Fällt diese Kapazität größer aus als in dem Jahr zuvor, wird auch in den höheren Semestern aufgefüllt. Die Anzahl der dadurch zusätzlich frei werdenden Studienplätze schwankt je nach Jahr und Universität.

Die frei werdenden Plätze werden von den einzelnen Universitäten selbst vergeben.

Die besten Chancen auf einen dieser Plätze haben Studenten in Regelstudienzeit mit einer regulären ZVS-Zulassung. Für Studenten aus dem Ausland sowie für Quereinsteiger stehen die Chancen deutlich schlechter.

Auffüllplätze sind von der Physikumsnote und der Anzahl der Bewerber pro Platz abhängig. Ob und in welchem Umfang die Auffüllung stattfindet, wird frühestens Ende September für das folgenden Wintersemester und Ende März für das folgende Sommersemester im nächsten Jahr entschieden.

Wird Ihnen auf diesem Weg eine Zulassung zugesendet, informieren Sie sich über eventuelle Nachreichfristen für Scheine und persönliche Dokumenten an Ihrer neuen Universität.

Die Bewerbung

Die Studienplätze für Human-, Veterinär- und Zahnmedizin werden über hochschulstart.de vergeben. Die Bewerbung für ein erstes Semester wird direkt in dem Onlineportal von hochschulstart.de vorgenommen. Dokumente, wie das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, Geburtsurkunde etc. werden postalisch zugesendet.

Der Wechsel in ein höheres Fachsemester im Rahmen eines Studienortswechsels ist direkt mit der Universität abzuklären. Die Bewerbung wird an das zuständige Sekretariat innerhalb der gültigen Bewerbungsfrist gerichtet.

Die Frist für einen Studienortswechsel läuft in jedem Jahr zur Mitte des Monats Januar aus. Das genauere Datum finden Sie auf den Homepages der Universitäten. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Daher ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag des Eingangs bei der Zentralverwaltung der Universität maßgebend.

Geht Ihr Antrag verspätet oder nicht formgerecht ein, können Sie nur dann berücksichtigt werden, wenn alle frist- und formgerecht eingegangenen Zulassungsgesuche berücksichtigt wurden und noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.

Bei erfolgreicher Bewerbung müssen Sie sich um die Anerkennung Ihrer bisherigen erbrachten Leistung kümmern. Den Anrechnungsbescheid bekommen Sie bei dem jeweiligen Prüfungsamt der Universität. Grundsätzlich muss ein Anrechnungsbescheid zur Bewerbung selbst noch nicht nachgewiesen werden. Spätestens im Falle einer Zulassung ist er jedoch zur Einschreibung vorzulegen.

Bei Ausländern ist ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich. Es genügt zumeist eine Kopie des Originaldokuments.

Achten Sie darauf, Ihre Angaben korrekt anzugeben. Täuschungsversuche sind sinnlos, da bei der Immatrikulation alles überprüft wird. Werden bei Ihnen falsche Angaben festgestellt, wird die Zulassung zurückgenommen.

Ortswechsel im Praktischen Jahr (PJ)

Zum Ende des Studiums absolviert jeder angehende Mediziner das Praktische Jahr. Diese Erfahrungen müssen allerdings nicht unbedingt an der eigenen Universität gesammelt werden. Ein Ortswechsel ist hier ebenfalls möglich.

Die Verteilung der PJ-Plätze an den verschiedenen Lehrkrankenhäusern wird durch das Dekanat der Medizinischen Fakultät vorgenommen. Die Anmeldung zum Tausch im PJ erfolgt allerdings zu anderen Terminen als die für den Tausch in der Vorklinik oder den ersten Semestern in der Klinik.

Soll das Praktische Jahr beispielsweise im Frühjahr 2016 angetreten werden, muss der Tauschantrag zum Sommersemester 2016 gestellt werden. Vermittelt und ausgesucht wird bis Februar 2016.

Teil- oder vorläufiger Studienplatz

Bei einem Teilstudienplatz gilt die Zulassung zum Studium nur für den vorklinischen Studienabschnitt. Die Fortsetzung des Studiums im klinischen Abschnitt ist mit einem Teilstudienplatz nicht gewährleistet.

Wenn Sie einen Teilstudienplatz angenommen haben, müssen Sie sich weiterhin jedes Semester bei hochschulstart.de für Ihren Studiengang Medizin bewerben, um eine unbeschränkte Zulassung zu bekommen. Ein Ortswechsel innerhalb des vorklinischen Studienabschnittes ist leider ausgeschlossen. Erst mit einem Vollstudienplatz ist ein Wechsel möglich.

Auch bei einem vorläufigen Studienplatz, den Sie aufgrund einer Studienplatzklage bekommen haben, ist ein Ortswechsel mit einem Tauschpartner nicht möglich.

Universitätsspezifische Hinweise

Bochum und Erlangen: Diese Unis akzeptieren keine Tauschpartner, die sich außerhalb der Regelstudienzeit befinden.

Bochum und Klinik Minden: Das Klinikum Bochum verlost ab dem WS 15/16 Studienplätze an das Klinikum Minden. Dort erfolgen alle Vorlesungen.

PJ Tausch nach Bochum: Das PJ in Bochum ist möglicherweise zulassungsfrei.

Dresden, Charité Berlin: Diese Universitäten nehmen ebenfalls keine Wechsler außerhalb der Regelstudienzeit auf.

Düsseldorf: An dieser Universität findet zur Zeit die Umstellung des Regelstudienganges auf den Modellstudiengang statt. Ein Tausch ist eventuell nicht möglich.

Jena: Tauschpartner müssen in ihrem Leistungsstand in allen Bereichen übereinstimmen – sogar beim Physikumszeugnis.

Weitere Informationen

Diese Homepages, Zeitschriften und Einrichtungen geben Ihnen weitere Informationen zum Thema Studienortswechsel:

Studienplatztausch.de

Studentenmagazin UNICUM, kostenlos

Studis-online, kostenlos

Uni SPIEGEL

Uni-pur 

Verein zur Förderung studentischer Belange VSB

Andere Möglichkeiten: Schwarze Bretter der Universitäten, Zeitungsannoncen, Fachschaft vor Ort, Homepages der jeweiligen Universitäten

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