Dieser Fall hat viele Medizinstudenten verunsichert: Ein 29 Jahre alter Student, der 2011 sein Praktisches Jahr (PJ) in einem Bielefelder Krankenhaus gemacht hat, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hat während seiner Zeit im Krankenhaus einen fatalen Fehler gemacht. Anstatt ein Antibiotikum oral zu verabreichen, hat er es gespritzt. Das zehn Monate alte Kind hat daraufhin einen Schock erlitten und ist gestorben.
Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann starten Sie doch einfach kostenlos unseren Hammerexamen Online-Repetitorium.

Was dürfen Mediziner im Praktischen Jahr und wer haftet für Fehler? Foto: Alex Viebig/jugendfotos.de


Das Amtsgericht Bielefeld begründete das Urteil damit, dass der Medizinstudent ohne ärztlichen Auftrag gehandelt habe. Zudem hätte er erkennen müssen, dass das Medikament nur oral hätte verabreicht werden dürfen. Von den Angestellten des Krankenhauses wurde niemand belangt, obwohl sich der Student offiziell noch in der Ausbildung befand. Das ist das erste Mal, dass sich ein Medizinstudent wegen eines Fehler in einem strafrechtlichen Verfahren vor Gericht verantworten muss, heißt es auf zeit.de. Was dieser Fall für andere Studenten im Praktischen Jahr bedeutet, wird aus dem Urteil jedoch nicht deutlich.

Bald nur noch Gucken statt Handeln?

In einer Pressemitteilung zur der Urteilsverkündung, hat die Medizinische Fakultät der Uni Münster, wo der verurteilte Mediziner studiert, die Verunsicherung der Studenten in Worte gefasst. „Welche Tätigkeiten dürfen sie während einer Famulatur und im PJ durchführen? Und wie sind sie dabei abgesichert und versichert?“

Was dürfen Mediziner im Praktischen Jahr und wer haftet für Fehler? Foto: Alex Viebig/jugendfotos.de

Was dürfen Mediziner im Praktischen Jahr und wer haftet für Fehler? Foto: Alex Viebig/jugendfotos.de

Denn tatsächlich ist die Frage, was PJ’ler während des Praktischen Jahrs tun dürfen, nirgendwo zentral geregelt. „Uns als Studierenden bleibt bei Bestehenbleiben dieses Urteils also lediglich die Möglichkeit, jede potentiell patientenschädigende Maßnahme zu verweigern“, schreiben Vertreter der medizinischen Fachschaft der Uni Münster nach dem Urteil. Das Problem: Prinzipiell könnte jede medizinische Handlung dem Patienten schaden.

Die Fachschaft schreibt weiter:

Wenn jeder Student uneingeschränkt für jeden Fehler die volle Verantwortung tragen muss – selbst wenn dieser den organisatorischen Umständen oder einer anderen Person geschuldet ist – wird kein Studierender bereit sein, ohne explizite Anweisung des Arztes und ohne klare Dokumentation derselben eine Aufgabe zu übernehmen.

Ein Gewinn für beide Seiten

Würden PJ’ler in Zukunft, aus Angst für Fehler alleinig haftbar gemacht zu werden, die Behandlung von Patienten verweigern , würde das Konzept des Praktischen Jahrs ad absurdum geführt werden. Für Studenten sind die 48 Wochen eigentlich als eine Zeit gedacht, in der sie den Umgang mit dem Patienten vertiefen und noch mehr praktische Erfahrung bekommen. Auch für Krankenhäuser bieten die angehenden Ärzte viele Vorteile. Sie entlasten beispielsweise Ärzte und Pflegepersonal, indem sie alltägliche Arbeit übernehmen.

Der verurteilte Student macht sich nicht nur Vorwürfe, sondern auch Sorgen um seine berufliche Zukunft, heißt es auf zeit.de, denn durch das Urteil ist er vorbestraft. Er wird mit den Worten zitiert:

„Ich hätte nicht gedacht, dass man mir die alleinige Schuld für das Geschehene anlastet. Ich befürchte negative Folgen für mein weiteres Berufsleben.“

So bekommen Sie bessere Noten im Medizinstudium! Verbessern Sie Ihre Prüfungsergebnisse! Lernen Sie mit dem kostenlosen Lerncoaching für Mediziner:
Effektive Lerntechniken
Individuelle Hilfestellungen
Anwendungsbeispiele für den Alltag
        EBOOK ANFORDERN        
Nein, danke!

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie wollen einen Kommentar schreiben?
Registrieren Sie sich kostenlos, um Kommentare zu schreiben und viele weitere Funktionen freizuschalten.

Weitere Vorteile Ihres kostenlosen Profils:

  • Uneingeschränkter Zugang zu allen Magazinartikeln
  • Hunderte kostenlose Online-Videos für Beruf, Studium und Freizeit
  • Lecturio App für iOS und Android

Sie sind bereits registriert? Login

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

2 Gedanken zu „Fehler im PJ?: Studenten in der Verantwortungs-Falle

  • Melanie

    Dieser Student hat aus Nachlässigkeit ein Kinderleben auf dem Gewissen, und scheint als Antwort darauf nur zu jammern: Es wäre ja so unfair, dass er die Alleinschuld hat, wobei sogar jeder Laie bei einem Medikament herausfinden kann, wie es eingenommen werden muss. Aber nein, er hat in seinem Unwissen einfach mal was eingespritzt, das Leben des Babys und der Familie zerstört, und heult jetzt herum, dass das Ganze Auswirkungen auf seine berufliche Laufbahn haben könnte??? Hoffentlich wird jemand so Inkompetentes und Kaltschnäuziges niemals Arzt, sonst wird das nicht das letzte Opfer bleiben.

  • Birgit Martin

    Ganz klar dürfte der Medizinstudent das Antibiotikum NICHT verabreichen, ohne sich nicht selbst zu vergewissern!
    Bei der Medikation an den Patienten gibt es klare Vorgaben, nämlich die Beachtung der 5 R ! Prüfe:
    1. Richtiger Patient?
    2. Richtige Zeit?
    3. Richtiges Medikament?
    4. Richtige Dosis?
    5. Richtige Applikationsform?
    Der Medizinstudent ist zur Selbstkontrolle verpflichtet!
    Er hat in diesem Fall eine Hauptschule zu tragen.
    Das Krankenhaus hatte sich m.M. nach dennoch nicht aus der Verantwortung zu entziehen dürfen, denn ihm obliegt die Ausbildung und demnach die Überprüfung und Kontrolle des Wissensstands der Tätigkeit des PJlers.
    Das das Kind nicht überlebte, ist Schuld des Hauses gleichermaßen.
    Ein orales Antibiotikum kann niemals identisch sein mit einerAntibiose, welches intravenös verabreicht wird, da die venöse Antibiose steril sein muss!
    Soviel zur Ausbildung der Mediziner!!! Grundsätzlich werden von den Medizinstudenten Tätigkeiten verlangt, welche eben nicht vorab abgeprüft wurden..Schwarz/ WeisTrennung, Hygienevorschriften bei Blutabnahmen, Zubereitung von Infusionen und Spritzenlösungen und Beachten der Richtlinien bei Medikamentenvergabe…