Vorraussetzungen des Arbeitslosengeldes von RA Michael Baczko

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Vorraussetzungen des Arbeitslosengeldes“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vorraussetzungen für Bezug von ALG 1
  • Verfügbarkeit, Nahtlosigkeit und Rückzahlung
  • Erreichbarkeit und Zumutbarkeit
  • Ruhen des Arbeitslosengeldes

Quiz zum Vortrag

  1. Man muss sich persönlich bei der Arbeitsagentur melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
  2. Man muss schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
  3. Man lässt sich telefonisch beraten und stellt dort Antrag auf Arbeitslosengeld.
  4. Sie können einen Vormund einsetzen, der für Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt.
  1. Wenn Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben
  2. Wenn Sie einen Minijob ausüben
  3. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
  4. Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben
  1. Ja.
  2. Nein, Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
  3. Prinzipiell nein.
  4. Sofern Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen ein gutes Zeugnis ausgestellt hat, ja.
  1. Das Engagement beim THW
  2. Minijob und Nebentätigkeit
  3. Eine Eignungsfeststellung
  4. Trainingsmaßnahmen und Arbeitsproben
  1. Wenn man krankheitsbedingt keine 3 Stunden mehr am Tag arbeiten kann.
  2. Wenn man nicht mehr arbeiten will.
  3. Wenn man zu viele Jobs gleichzeitig hat..
  4. Wenn man zu Unrecht gekündigt wurde
  1. Nein.
  2. Ja.
  3. Sie haben Anspruch auf beides.
  4. Sie können grundsätzlich immer nur Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  1. Der Arbeitslose muss Montag bis Samstag in den üblichen Arbeitszeiten für die Arbeitsagentur erreichbar sein.
  2. Der Arbeitslose muss die Post der Arbeitsagentur spätestens Sonntag gelesen und registriert haben.
  3. Der Aufenthaltsort des Arbeitslosen muss klar sein.
  4. Der Arbeitslose muss sich einmal pro Woche telefonisch bei der Arbeitsagentur melden.
  1. Wenn man Mutterschaftsgeld bezieht.
  2. Wenn man Berufsausbildungsbeihilfe erhält.
  3. Wenn man Krankengeld bezieht.
  4. Wenn man Wohnraumförderungsgehalt bezieht.

Dozent des Vortrages Vorraussetzungen des Arbeitslosengeldes

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. ...

... Zeitpunkt, den das Gericht nach § 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat. Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit ...

... Bereit sein eine versicherungspflichtige Tätigkeit, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beträgt, anzunehmen, ...

... Sinne des Satzes 1 gilt auch eine Arbeitsunfähigkeit, die infolge einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation durch eine Ärztin oder einen Arzt oder infolge eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch eine Ärztin oder einen Arzt abgebrochen wird, die Schwangere den Abbruch verlangt und der Ärztin oder dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen hat. ...

... von der Arbeitsagentur gefördert wird, besteht unter folgenden Voraussetzungen Verfügbarkeit: Sie erklären sich bereit, diese Maßnahmen sofort abzubrechen, falls Ihnen ein Arbeitsangebot ...

... Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Sie den Besuch der Schule oder Ihr Studium ordnungsgemäß durchführen können, auch wenn Sie mindestens ...

... Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich die leistungsgeminderte Person wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Die leistungsgeminderte Person hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist. Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. ...

... Er muss in der Lage sein, auch die Post vom Samstag noch spätestens am Sonntag zur Kenntnis zu nehmen. ...

... Arbeitsagentur rechtzeitig mitgeteilt haben und auch dort postalisch etc. erreichbar sind. Als Nahbereich der Arbeitsagentur gelten die Orte, die Sie täglich in normaler ...

... diese Folgen schriftlich hingewiesen worden ist und er seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist. Der Schriftform wird regelmäßig durch eine eigenhändige Unterschrift Rechnung getragen. ...

... das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld. Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. ...

... - Doppelleistung soll vermieden werden - Beispiele : - Krankengeld - Verletztengeld - Berufsausbildungsbeihilfe - Mutterschaftsgeld ...