Der Vortrag „Die verhaltensbedingte Kündigung“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist mit einem Aufhebungvertrag verbunden?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, will mir mein Arbeitgeber kündigen?
Wann ist eine Arbeitgeberkündigung gültig?
Ab wann erfolgt in Deutschland der advokatische Schriftverkehr mit den Gerichten verpflichtend elektronisch?
Muss ein Betriebsrat, sofern vorhanden, vor Ausspruch einer Kündigung angehört werden ?
Kann einem Schwerbehinderten gekündigt werden ?
Wer kann das Kündigungsschutzgesetz in Anspruch nehmen?
Welche Aussage trifft zu?
Wer gilt als "halber Arbeitnehmer"?
Was muss ich bei einer verhaltensbedingten Kündigung bei einem gerichtlichen Vergleich unbedingt beachten?
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... Grundsatz: Abschluss eines Aufhebungsvertrages = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Folge: Sanktionen beim Bezug ...
... gibt es besonderen Kündigungsschutz. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung ...
... Eine Kündigung per Fax oder E-Mail genügt nicht der Schriftform. Bei E-Mail Ausnahme, wenn diese entsprechend nach dem Signaturgesetz signiert ist. ...
... der Kündigung zugestimmt? Ist die Zustimmung einer anderen Stelle/Behörde vorgeschrieben und wurde diese angehört? ...
... mindestens 3 Monate bestanden haben. Bestandsschutz für Arbeitnehmer, die vor dem 31. Dezember 2003 eingestellt worden sind. ...
... Arbeitgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe kündigen, das Gesetz spricht dann von einer „sozial gerechtfertigten“ Kündigung. ...
... sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in ...
... a) die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes verstößt. b) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt ...
... Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld. Notwendigkeit der Kündigungsschutzklage. Kündigungsschutzklage erheben Ziel: Rücknahme des Vorwurfs des vertragswidrigen Verhaltens. ...
... Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, z. B. mehrmals unentschuldigt fehlt. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe: Pflichtwidrigkeiten im Leistungsbereich (z. B. schlechte oder Fehlleistungen, wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung), ...
... außerdienstliches Verhalten (strafbare Handlungen, die das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigen, z. B. Betrugsstraftat bei einem Bankkassierer) können ebenfalls ein Grund für eine verhaltensbedingte ...
... fahrlässig gehandelt haben. Je nach Art des Fehlverhaltens kommt eine ordentliche (fristgerechte) oder außerordentliche (fristlose) Kündigung in Betracht. In der Regel erst nach Abmahnung Verhaltensbedingte Kündigung ...
... denen dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, dass der Arbeitgeber ein solches Handeln nicht hinnehmen wird. ...
... und dem Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses. Zugunsten des Arbeitnehmers sind die Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit, sein Alter sowie seine ...
... und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen. Das gleiche Recht hat der Arbeitgeber, wenn er darlegt, dass eine weitere, den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit mit dem ...
... dem Auflösungsantrag stattgibt, ist: Der Arbeitnehmer muss vortragen und beweisen, dass ihm aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers die Fortsetzung ...
... für die Arbeitsagentur auszustellenden Arbeitsbescheinigung nicht anzugeben, dass Grund für die Kündigung ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers war. => Keine Sanktion ...
... zur Verhängung einer Sperrzeit. Auch bei vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers, ist zu prüfen, ob dieses Anlass für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses war. Bestätigt der Arbeitgeber einen anderen ...
... § 5 KSchG: Grundsätzlich Widerspruch/Klage gegen Sanktionsbescheid möglich In der Regel erfolglos, da Arbeitgeber Zeuge => Bei Gefahr der Sanktion der BA zunächst ...