Der Vortrag „Unterhaltskosten und Einkommen“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie errechnet sich der Bedarf von Leistungsempfängern?
Welche Kosten der Unterkunft werden bei Hilfesuchenden erstattet, die in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus leben?
Was ist unter dem "schlüssigen Konzept" zu verstehen?
Welches "EInkommen" wird nicht als faktisches EInkommen auf die Berechnung der Leistung des ALGs angerechnet?
Welche Posten werden Bruttoeinkommen abgezogen, die als notwendige Ausgaben gelten?
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... für Sie und für die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zutreffende Regelsatz ermittelt. Zu diesem wird ein eventueller Mehrbedarf hinzugezählt und ...
... Partner je 353 Kinder ab 18 Jahren (im Haushalt): 313 Kinder von 14 bis 17 Jahren, 295 Kinder ...
... Fällen einen sogenannten Mehrbedarf für: Schwangere, alleinerziehende Arbeitsuchende, gestaffelt nach der Kinderzahl, erwerbsfähige behinderte Menschen, ...
... eigenen Haus oder Ihrer eigenen Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen (z. B. Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins sowie ...
... In einer ersten Stufe ist zu überprüfen, ob die allgemein als angemessenen anerkannten Unterkunftskosten aufgrund einer entsprechenden Datenlage und eines schlüssigen Konzepts ermittelt worden ...
... überprüft werden, ob aufgrund individueller Gründe höhere Unterkunftskosten zu übernehmen sind. Als sogenanntes Regelbeispiel nennt § 22b SGB II Personen, die einen erhöhten Raumbedarf haben wegen einer ...
... sonstige Renten, die in analoge Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes gezahlt werden, alle Einnahmen bis zur Höhe von 50 Euro im Jahr. Schmerzensgeld, Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein ...
... der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Zuwendungen, Zuwendungen Dritter, die nicht demselben Zweck wie die SGB II-Leistungen ...
... das Bruttoeinkommen abzüglich notwendiger Ausgaben z. B. Steuern, Lohn-/Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer ...
... ist entweder ein gerichtliches Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine Jugendamtsurkunde. Werbungskosten und Versicherungen: Werbungskosten können nur abgezogen werden, wenn Erwerbseinkommen ...