Unterhaltskosten und Einkommen von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unterhaltskosten und Einkommen“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wie errechnet sich der Bedarf?
  • Unterkunftskosten
  • Anrechnung von Einkommen
  • Absetzung von Einkommen

Quiz zum Vortrag

  1. Der, für die Bedarfsgemeinschaft entsprechende, Regelsatz wird errechnet.
  2. Die Kosten für Unterkunft und Heizkosten werden hinzugezählt.
  3. Es ist möglich, dass Ihnen ein eventueller Mehrbedarf gezahlt wird, wenn Sie krankheitsbedingt besondere Nahrung zu sich nehmen müssen.
  4. Die Kosten für Ihre monatlichen EInkäufe werden Ihnen erstattet.
  1. Laufende Zinsen für Hypotheken
  2. Nebenkosten
  3. Grundsteuer
  4. Miete
  1. Die Unterkunftskosten werden auf Basis des aktuellen Wohnungsmarktes berechnet und dieser wird dabei berücksichtigt.
  2. Die Zuweisung des ALG II muss sich schlüssig darstellen.
  3. Der Leistungsempfänger muss schlüssig begründen, warum er Hilfeleistung empfangen darf.
  4. Die Arbeitsagentur prüft ob die Hilfesuchenden Anspruch auf eine Unterkunft haben oder nicht.
  1. Wenn ein Leistungsempfänger Pflegegeld für die Pflege einer angehörigen Person erhält, das jener an ihn weitergeleitet hat.
  2. Wenn ein Leistungsempfänger Geldgeschenke erhält, die im Jahr 50 Euro nicht überschreiten.
  3. Wenn ein Leistungsepfänger Schmerzensgeld erhält.
  4. Wenn ein Leistungsempfänger Taschengeld von maximal 150 Euro im Monat erhält.
  1. Solidaritätszuschlag
  2. Einkommenssteuer
  3. Gewerbesteuer
  4. Vermögenssteuer

Dozent des Vortrages Unterhaltskosten und Einkommen

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... für Sie und für die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zutreffende Regelsatz ermittelt. Zu diesem wird ein eventueller Mehrbedarf hinzugezählt und ...

... Partner je 353 Kinder ab 18 Jahren (im Haushalt): 313 Kinder von 14 bis 17 Jahren, 295 Kinder ...

... Fällen einen sogenannten Mehrbedarf für: Schwangere, alleinerziehende Arbeitsuchende, gestaffelt nach der Kinderzahl, erwerbsfähige behinderte Menschen, ...

... eigenen Haus oder Ihrer eigenen Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen (z. B. Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins sowie ...

... In einer ersten Stufe ist zu überprüfen, ob die allgemein als angemessenen anerkannten Unterkunftskosten aufgrund einer entsprechenden Datenlage und eines schlüssigen Konzepts ermittelt worden ...

... überprüft werden, ob aufgrund individueller Gründe höhere Unterkunftskosten zu übernehmen sind. Als sogenanntes Regelbeispiel nennt § 22b SGB II Personen, die einen erhöhten Raumbedarf haben wegen einer ...

... sonstige Renten, die in analoge Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes gezahlt werden, alle Einnahmen bis zur Höhe von 50 Euro im Jahr. Schmerzensgeld, Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein ...

... der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Zuwendungen, Zuwendungen Dritter, die nicht demselben Zweck wie die SGB II-Leistungen ...

... das Bruttoeinkommen abzüglich notwendiger Ausgaben z. B. Steuern, Lohn-/Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer ...

... ist entweder ein gerichtliches Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine Jugendamtsurkunde. Werbungskosten und Versicherungen: Werbungskosten können nur abgezogen werden, wenn Erwerbseinkommen ...