Rechtlicher Rahmen der Personalwirtschaft von Katja Prasol

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtlicher Rahmen der Personalwirtschaft“ von Katja Prasol ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Grundlagen der Personalwirtschaft“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Struktur des Arbeitsrechts
  • Rechtlicher Rahmen
  • Arbeitnehmer, Arbeitgeber
  • Arbeitsverhältnis
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Pflichten des Arbeitnehmers
  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsrat

Quiz zum Vortrag

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Mutterschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz.
  2. Nachweisgesetz, Sozialgesetzbuch, Arbeitszeitgesetz.
  3. Berufsbildungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz.
  4. Strafgesetzbuch, Verwaltungsgesetz, Kinderschutzgesetz.
  1. Entgeldzahlung in Geld.
  2. Entgeldfortzahlung im Falle einer Krankheit.
  3. Entgeldfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen.
  4. Entgeldfortzahlung an religiösen Feiertagen der jeweiligen Glaubensrichtung.
  1. Bildungsgrad.
  2. Beginn des Arbeitsverhältnisses.
  3. Dauer des Urlaubs.
  4. Arbeitsort.
  1. Die Amtszeit im Betriebsrat beträgt 4 Jahre.
  2. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Im Unternehmen mit mindestens 6 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden.
  4. Zahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich allein nach den gesetzlichen Vorgaben.

Dozent des Vortrages Rechtlicher Rahmen der Personalwirtschaft

 Katja Prasol

Katja Prasol

Kateryna Prasol studierte Wirtschaft/Management, Dolmetschen und Übersetzen sowie Engineering Management. Anschließend arbeitete sie als Consultant im Projektmanagement und als Projektmanagerin in privatwirtschaftlichen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Einer der Schwerpunkte ihrer praktischen Tätigkeit lag im Bereich Biotechnologie, wo sie einige FuE-Projekte erfolgreich realisierte.

Darüber hinaus ist sie seit ca. zehn Jahren als Dozentin für diverse Fachbereiche tätig, darunter BWL, VWL, Personalmanagement, Marketing und Projektmanagement. So verfügt Kateryna Prasol sowohl über betriebswirtschaftliches und technologisches Know-how als auch praktische Erfahrungen in allen genannten Bereichen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Übergang und Beendigung zwischen dem AG und AN) Kollektives Arbeitsrecht (Regeln für arbeitsrechtliche Vereinigungen) ...

... Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Nachweisgesetz (NachwG), AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), Gesetz zum Schutz der arbeitenden ...

... natürliche oder juristische Person sein. z. B. GmbH (juristische Person), Privatperson, Bundesland (öffentliche – rechtliche Person) Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer (AN) gilt derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im ...

... Entgeltfortzahlung im Falle einer Krankheit (EFZG) und an gesetzlichen Feiertagen. Ärztliche Bescheinigung ist binnen ...

... Anmeldung und Beitragsleistung zur Sozialversicherung, Herausgabe der Arbeitspapiere, Respektierung ...

... Art, Zeit und Ort der zu erbringenden Arbeitsleistung ergeben sich aus dem ...

... gegenüber dem AG, Benachrichtigung des AG über Nebentätigkeiten, falls vertraglich vorgesehen. Eine Nebentätigkeit im Urlaub ist gesetzlich ausgeschlossen ...

... und spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer auszuhändigen. ...

... der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer (bei einer Befristung), Arbeitsort ...

... Probezeit vom befristeten Arbeitsverhältnis § 102 BetrVG. Anhörung des Betriebsrates auch während der Probezeit § 20 BBiG. Abweichende Regelung der Probezeit im Ausbildungsverhältnis: mind. 1 Mon., ...

... (schlüssiges) Handeln, mündlich, schriftlich, notarielle Beurkundung ...

... einer Erkrankung sind die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub anzurechnen. § 9 BUrlG. Der Urlaub ist in der Regel nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Bei dringenden betrieblichen Fallen ...

... Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Gewerkschaft Arbeitgeberverband Mitglied ...

... das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG) Zahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der ...

... betrieblichen Interessen der Beschäftigten, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen umgesetzt ...

... betrieblichen Maßnahmen widersprechen. Sie werden dadurch jedoch nicht unwirksam, sondern das Arbeitsgericht oder die ...

... muss den Betriebsrat unterrichten und sich mit ihm beraten. ...