Vorgehensweise bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vorgehensweise bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsvertrag
  • Worauf muss ich im Hinblick auf Sozialleistungen achten
  • Meldung bei der Arbeitsagentur
  • Aufhebungsvertrag (Forts.)

Quiz zum Vortrag

  1. Das Arbeitslosengeld wird nicht gesperrt.
  2. Das Arbeitslosengeld wird gesperrt.
  3. Das Arbeitsamt kann das Urteil anfechten.
  4. Das Arbeitslosengeld wird zunächst sanktioniert.
  1. Ein Arbeitszeugnis mit einer mindestens guten Bewertung
  2. Eine Bescheinigung für das Arbeitsamt
  3. Eine Liste mit Verbesserungsvorschlägen
  4. Eine Aufhebung sämtlicher Abmahnungen Ihrerseits
  1. Sie müssen sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden.
  2. Sie sollten zu aller erst den Arbeitgeber verklagen.
  3. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhlb von 3 Wochen erfolgen.
  4. Wenn notwendig, sollten Sie Kündigunsschutzklage erheben.
  1. 3 Monate vor Beendigung des Vertrages
  2. 3 Wochen vor Beendigung des Vertrages
  3. 4 Wochen vor Beendigung des Vertrages
  4. Eine Woche vor Beendigung des Vertrages
  1. Ja, wenn der Arbeitgeber angibt, dass der Kündigungsgrund Ihr Verhalten war.
  2. Nein, da eine betriebsbedingte Kündigung keine verhaltensbedingte Kündigung ist und Sie somit nicht Veranlassung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegeben haben.
  3. Nein, weil bei betriebsbedingten Gründen die Ursache beim Arbeitgeber liegt.
  4. Das hängt davon ab wie gut Sie sich mit dem Arbeitgeber gestellt haben.

Dozent des Vortrages Vorgehensweise bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Wird keine Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 KSchG erhoben, wird auch eine rechtswidrige Kündigung rechtswirksam! ...

... Soweit Sie kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen wollen, ist dies unproblematisch. Nicht auf Ansprüche gegenüber Arbeitgeber verzichten, z. B. ...

... - Nutzung des Firmenfahrzeuges, Notebook, Handy etc., - Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der Kündigungsfrist  ...

... müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. - Wann wird eine Sperrzeit verhängt? - Wenn Sie selbst kündigen ...

... Nachfragen, ob Klage zur Vermeidung von Sanktionen notwendig. Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen einreichen. Wenn Frist versäumt, Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage. ...

...  und die ausgefüllten selbst entgegennehmen und abgeben (Klagefrist !), 09.11.2013 Kündigung – Arbeitslos ...

... bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.  ...

... Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe). ... 7. die oder der Arbeitslose der Meldepflicht nach § 38 Absatz...

... Aufhebungsvertrag. Aber Ausnahme: wenn wichtiger Grund: § 1 a KschG, - Der Arbeitnehmer kann aus krankheitsbedingten  ...

... Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist: Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist. ...