Personenbezogene Daten und Hinweis zum Mitarbeiterdatenschutz von Bianca Engelmann

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Personenbezogene Daten und Hinweis zum Mitarbeiterdatenschutz“ von Bianca Engelmann ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des Datenschutzes im Gesundheitswesen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Personenbezogene Daten / Mitarbeiterschutz
  • Besondere personenbezogene Daten
  • Rechte des Betroffenen
  • Datenschutz am Arbeitsplatz für den Mitarbeiter
  • Fallbeispiele Mitarbeiterdatenschutz
  • Mitarbeiterpflichten

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Daten, die es ermöglichen Rückschluss auf eine einzelne Personen zu erhalten.
  2. Daten, die Namen, Anschrift und Hobbies generieren.
  3. Daten, die explizit Gesundheitsdaten und Schufaeinträge festhalten.
  4. Alle Kontaktdaten und die politische Gesinnung bestimmter Personen.
  1. Sensible Daten
  2. Das Geschlecht
  3. Besonders schutzbedürftige Daten
  4. Gesundheitsdaten
  1. Wenn ich keinem Druck oder Zwang unterliege und keine grundsätzlichen Nachteile oder Sanktionen zu erwarten habe.
  2. Eine Einwilligung ist nie freiwillig.
  3. Wenn ich nur dem Druck unterliege keine aktuellen Nachteile zu haben.
  4. Wenn ich aufgrund der Angst vor Sanktionen etwas zustimme.
  1. Für Minijobber, Zeitkräfte, Praktikanten, Bewerber, oder Ausgeschiedene
  2. Nur für Voll- und Teilzeitkräfte und Auszubildende.
  3. Er gilt nicht für Bewerber oder Ausgeschiedene, da diese nicht im Unternehmen arbeiten.
  4. Für Praktikanten gilt er erst, wenn sie einen festen Arbeitsvertrag bekommen.
  1. Die Sorgfaltspflicht
  2. Die Rechtfertigungspflicht
  3. Die Pflicht an Schulungen und Unterweisungen aufmerksam teilzunehmen.
  4. Er hat auf mögliche Risikostellen im Prozess zu achten und aufmerksam zu machen.
  1. Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, z.B. für die Abrechnung.
  2. Auch sensible Daten wie die Religionszugehörigkeit dürfen teilweise für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses genutzt werden, da sie z.B. für die Abführung der Kirchensteuer wichtig sind.
  3. Dem Arbeitgeber dürfen benötigte personenbezogene Daten bekannt sein, aber keine sensiblen Daten.
  4. Der Mitarbeiter muss alle Daten, die durch den Arbeitgeber eingefordert werden, freigeben.

Dozent des Vortrages Personenbezogene Daten und Hinweis zum Mitarbeiterdatenschutz

 Bianca Engelmann

Bianca Engelmann

Als ausgebildete Qualitätsmanagerin und Auditorin ist Bianca Engelmann seit 1998 im Gesundheitswesen und der Gesundheitswirtschaft tätig. Zudem entsprechen ihre Kenntnisse durch den Erwerb weiterer Qualifikationen als Datenschutzbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit stets dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben und Lehre. Durch ihre langjährige Tätigkeit profitiert Bianca Engelmann von vielfältigen Erfahrungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Unter anderem ist sie als autorisierte Beraterin und Dozentin bei der Offensive Mittelstand (INQA), als freie Beraterin bei der BGW und als Dozentin bei der DGUV/IAG tätig.

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