Grundsicherung für Arbeitssuchende von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick
  • Wer erhält Grundsicherung?
  • Welche Leistungsansprüche habe ich?
  • Welche Pflichten hat der ALG II-Empfänger

Quiz zum Vortrag

  1. Hilfebedürftige
  2. Jugendliche Arbeitslose ab 14 Jahren
  3. Jene, die noch mindestens 3 Stunden am Tag arbeitsfähig sind
  4. Bedürftige Selbstständige
  1. Sozialhilfe bekommen jene, die keine 3 Stunden mehr am Tag arbeiten können, Grundsicherung erhalten jene, die noch mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.
  2. Sozialhilfe ist der nächste Schritt nach der Grundsicherung.
  3. Grundsicherung und SOzialhilfe sind äquivalent, sie werden nur nach den verschiedenen Gesetzen anders betitelt.
  4. Grundsicherung erhält man, wenn man keine 3 Stunden mehr am Tag arbeiten kann, Sozialhilfe erhält man, wenn man noch mindesten 3 Stunden am Tag arbeiten kann.
  1. Sachleistungen
  2. Finanziellen Ausgleich der Schulden
  3. Vermittlungsgutscheine
  4. Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner
  1. Ein individuelles Fallmanagement
  2. Förderungen zur beruflichen Weiterbildung
  3. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  4. Job gegen Bezahlung
  1. Die Teilnahme an Kursen zur Erlangung von Kenntnissen, die im Erwerbsleben nützlich sein können
  2. Die Teilnahme an Fitnesskursen und krankheitsvorbeugenden Maßnahmen
  3. Die Teilnahme an Handarbeitskursen zur Verbesserung feinfühliger Tätigkeiten.
  4. Die Teilnahme an bürokratischen Kursen, damit Sie den Sachbearbeiter besser verstehen können.
  1. Ja, mir kann sonst das ALG 2 gekürzt werden.
  2. Nein, die Teilnahme ist freiwillig.
  3. Das hängt von meinem persönlichen Interesse ab.
  4. Nur wenn ich dafür entlohnt werde.

Dozent des Vortrages Grundsicherung für Arbeitssuchende

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Welche Pflichten habe ich als Arbeitsuchender? Welche Arbeit ist zumutbar? Wie errechnet sich mein Bedarf? ...

 ... Personen, die vor dem 1. Januar 1946 geboren sind. Für die später Geborenen wurde die Altersgrenze stufenweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben. ...

 ... Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht nicht nur aus der Zahlung von Geld für den Lebensunterhalt und ...

... Sachleistungen, Vermittlungsgutscheine, Dienstleistungen, insbesondere Informationen, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner. ...

...Fallmanagement. Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten für Vorstellungsgespräche. Teilnahme an Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen, ...

... Einkommen aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit erzielen. Hat er keine oder nur eine geringfügige Beschäftigung, ist er also Arbeitsuchende/r, so ist er verpflichtet, ...