Einkommensanrechnung und Vermögensverwertung von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Einkommensanrechnung und Vermögensverwertung“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einkommensanrechnung
  • Freigrenzen
  • Nicht zu berücksichtigendes Vermögen

Quiz zum Vortrag

  1. 391 Euro
  2. 371 Euro
  3. 401 Euro
  4. 381 Euro
  1. Diese haben einen Vermögensfreibetrag, jedoch nur wenn das Vermögen eindeutig dem Kind zuordenbar ist.
  2. Diese dürfen über ein Vermögen von 10500 Euro verfügen.
  3. Das in der Familie interne Vermögen darf, inklusive das der Kinder, 9000 Euro nicht überschreiten.
  4. Sie dürfen kein Vermögen besitzen.
  1. Nein, wenn dessen Zielwert 7500 Euro nicht übersteigt.
  2. Nein, wenn es ein Mittelklassewagen ist.
  3. Ja, wenn es dem einzig erwerbstätigen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gehört.
  4. Ja, sobald es dem Leistungsempfänger gehört und über 15000 Euro wert ist.
  1. Wenn Sie Vermögen von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr ansparen, dieses aber erst im Rentenalter auszahlbar wird.
  2. Wenn es in der Form von "angemessenem Hausrat" vorhanden ist.
  3. Wenn es eine eigens genutzte Eigentumswohnung darstellt, die als angemessen betrachtet wird.
  4. Wenn Sie, als Leistungsempfänger, einen Mittelklassewagen besitzen, den Sie hauptsächlich als Garagenwagen haben.
  1. Dies ist nach SGB III ein, bei der Berechnung der Leistung des Hilfesuchenden, ein nicht zu berücksichtigendes Vermögen.
  2. Diese werden dem Hilfesuchenden angerechnet und damit die zu erhaltende Leistung korreliert.
  3. Dies ist ein unzulässiger Besitz nach SGB II und wird dem Hilfesuchenden abgenommen.
  4. Dies muss der Hilfesuchende abgeben, bevor er seine Leistung voll erhält.

Dozent des Vortrages Einkommensanrechnung und Vermögensverwertung

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Für Werbungskosten, Beiträge zu privaten Versicherungen, Beiträge zur Riester-Rente (§ 11 SGB II) wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro gewährt. Bei Beziehern von Erwerbseinkommen, sind in diesem Freibetrag auch Werbungskosten enthalten. ...

... Steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit bleiben bis 175€ pro Monat anrechnungsfrei (anstatt bis zu einem Betrag von 100€ pro Monat). In diesem Fall wird ein weiterer Freibetrag gewährt: 20% des Brutto von ...

... Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen. Nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 01. Januar 1964 Geborenen steht ein Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 9.900 Euro zu...

... (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral). Anrechnungsfrei sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente ...

... von € 750 pro vollendeten Lebensjahr dient der Altersvorsorge und ist erst mit dem Renteneintritt auszahlbar.  Von der Inhaberin oder dem Inhaber als für ...

... dieser Zweck würde durch die Verwertung des Vermögens gefährdet. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen ...