Was ist eine Eingliederungsvereinbarung von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Was ist eine Eingliederungsvereinbarung“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Inhalt der Eingliederungsvereinbarung
  • Nachweis von Bewerbungen
  • Welche Arbeit ist zumutbar?

Quiz zum Vortrag

  1. Welche Leistungen Sie zur Eingliederung in Arbeit erhalten
  2. Welche Lesitungen Dritter Sie zu beantragen haben
  3. Welche Bemühungen Sie wie zur Eingliederung in Arbeit unternehmen müssen
  4. Welche ALG-Stelle Sie kontaktieren müssen
  1. Auf welche Stellen sich Leistungsempfänger bewerben müssen
  2. Wie der Umfang von Bewerbungskosten erstattet wird
  3. Wie viele Bewerbungen der Leistungsempfänger monatlich abzugeben hat
  4. Wie viel ALG II der Leistungsempfänger erhält
  1. Bei telefonischen Gesprächen, beantragen Sie einen Telefonnachweis der Telefongesellschaft.
  2. Zeichnen Sie das Gespräch auf.
  3. Lassen SIe sich Ansprechpartner und Kontaktdaten des potenziellen Arbeitgebers zukommen lassen.
  4. Zeigen Sie eine Liste vor, wo bereits alle Vorstellungsgespräche aufgeschrieben sind, und sammeln Sie hierauf die Unterschriften der potenziellen Arbeitgeber.
  1. Jede Arbeit, die er körperlich und geistig zu verrichten in der Lage ist
  2. Jene Arbeit, die seinen Qualifikationen entspricht
  3. Jede Arbeit, die er annehmen will
  4. Jene Arbeit, die seinem Niveau entspricht
  1. Wenn dieser sein Kind oder das seines Partners erzieht, dass das 3. Lebensjahr noch nicht überschriiten hat.
  2. Wenn dieser einen Angehörigen mit der Pflegestufe 2 pflegt und dessen Betreuung anders nicht möglich ist.
  3. Wenn die künftige Ausübung die bisherigen körperlichen Anforderungen immens übersteigen würde.
  4. Wenn die Anstrengung nach Auffassung des Leistungsempfänger zu hoch ist.

Dozent des Vortrages Was ist eine Eingliederungsvereinbarung

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Sie in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form Sie diese nachweisen müssen, welche Leistungen Dritter, insbesondere ...

... Der Leistungsempfänger sollte versuchen, auf den Inhalt Einfluss zu nehmen, darauf bestehen, dass für unklare Verhaltensregeln genauere Verhaltensweisen beschrieben werden ...

... Leistungsempfänger sich bewerben muss, wie viele Bewerbungen der Leistungsempfänger monatlich abgeben muss, in welchem Umfang Bewerbungskosten erstattet werden ...

... angerufene Telefonnummer, Zeit und Datum des Gesprächs aufzeichnen. Einzelverbindungsnachweis bei der Telefongesellschaft beantragen. Bei persönlicher Bewerbung die Vorsprachen bestätigen ...

... er muss jede Arbeit annehmen, zu der er geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist ...

... Erziehung eines Kindes, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung sichergestellt ist (z. B. Kindergarten) ...