Geldwäsche von Alexander Deicke

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Geldwäsche“ von Alexander Deicke ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Geldwäsche“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Geldwäschebegriff
  • Geldwäscheprävention
  • Geldwäschegesetz
  • Der Geldwäschebeauftragte
  • (Internationale) Organisationen
  • Besonderheiten im Finanzsektor & Praxistipps

Quiz zum Vortrag

  1. Geldwäsche ist das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Geldkreislauf.
  2. Geldwäsche beschleunigt den legalen Wirtschaftskreislauf.
  3. Geldwäsche dient organisierter Kriminalität.
  4. Geldwäsche muss von den Banken verhindert werden.
  1. Einspeisung, Layering, Integration
  2. Verschleierung, Einspeisung, Integration
  3. Einspeisung, Integration, Verschleierung
  4. Verschleierung, Layering, Integration
  1. Ein Gegenstand
  2. Eine rechtswidrige Tat
  3. Eine Verschleierung der Herkunft
  4. Eine Vereitelung der Ermittlungen
  1. Einzelhandel
  2. Banken
  3. Immobilienmakler
  4. Spielbanken
  1. Die Verhinderung anonymer Geldtransaktionen
  2. Die Verhinderung anonymer Kundenkontakte
  3. Die Aufsichtspflicht für Banken
  4. Die Verhinderung anonymer Bankkonten
  1. Die wirtschaftlich berechtigte Person
  2. Die handelnden Personen
  3. Die natürliche Person
  4. Keine der Antworten ist richtig.
  1. Auch Auffälligkeiten müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden.
  2. Nur das Einschleusen in den legalen Geldkreislauf führt zu einer Meldung.
  3. Es folgt die Pflicht zur Verschwiegenheit.
  4. Es kommt auf die Höhe des Wertes an, ob eine Meldung erfolgt.
  1. Inländische Betriebe
  2. Inländische Banken
  3. Ausländische Haushalte
  4. Ausländische Banken
  1. Aufzeichnungspflicht
  2. Interne Sicherungsmaßnahmen
  3. Vereinfachte Sorgfaltspflicht
  4. Verstärkte Sorgfaltspflicht
  1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
  2. Zuverlässigkeitsprüfung der Beschäftigten
  3. Einführung der Identifizierungspflicht
  4. Aufzeichnung von Informationen über Vertragspartner
  1. Informationen über Geschäftspartner
  2. Informationen über wirtschaftlich Berechtigte
  3. Informationen über wirtschaftliche Abschlüsse
  4. Informationen über Verdachtsfälle
  1. Er ist der direkte Ansprechpartner für die Behörden.
  2. Er ist für die Umsetzung der Sanktionen des GwG im Unternehmen zuständig.
  3. Er ist sowohl für die Prävention als auch für die Umsetzung von Vorschriften zuständig.
  4. Ein Geldwäschebeauftragter ist Pflicht in jeder Unternehmensstruktur.
  1. Der Tatbestand der illegalen Vortat ist nicht erfüllt, es erfolgt noch keine Meldung.
  2. Wenn eine Straftat geplant wird, handelt es sich bereits um Geldwäsche.
  3. Wenn die Summe 2.000 € übersteigt, handelt es sich nach § 9 GwG um eine Straftat.
  4. Der Tatbestand der illegalen Vortat ist erfüllt, es erfolgt eine Meldung.
  1. Bekämpfung des Terrorismus
  2. Einhaltung der jeweiligen Länderstandards
  3. Bekämpfung von Geldwäsche
  4. Überwachung des Finanzsektors
  1. Den wirtschaftlich Berechtigten klären
  2. Verdachtsfälle umgehend melden
  3. Geschäftspartner auf Warnsignale ansprechen
  4. Geschäftspartner aus dem Ausland melden

Dozent des Vortrages Geldwäsche

 Alexander Deicke

Alexander Deicke

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigt sich Alexander Deicke in seiner Kanzlei und vor Ort bei Unternehmenskunden mit dem Thema Compliance in Unternehmen. Dabei verbindet er seit einigen Jahren durch das Legal Interim Management die Beratung mit der Umsetzung vor Ort, z. B. als zeitlich befristeter Abteilungsleiter in Recht & Compliance.

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