Betrugsprävention von Alexander Deicke

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Betrugsprävention“ von Alexander Deicke ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Betrugsprävention“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begriffsbestimmung
  • Prävention
  • Gefährdungsanalyse
  • Bankenaufsicht
  • Ausgestaltung
  • Praxistipps

Quiz zum Vortrag

  1. Es handelt sich um einen Oberbegriff ohne einen Strafbestand im StGB.
  2. Nach § 263 StGB liegt ein Betrug nur dann vor, wenn es um Wertpapiere geht.
  3. Nach § 263 StGB kann Betrug gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut gehen.
  4. Die Tatbestandsmerkmale des Betrugs sind im § 263 StGB verankert.
  1. Die Gelegenheit
  2. Die Motivation
  3. Der Anreiz
  4. Die Rechtfertigung
  1. Seine Wichtigkeit steigt mit zunehmendem Unternehmensrisiko.
  2. Er kann gleichzeitig das Amt des Geldwäschebeauftragten begleiten.
  3. Er haftet bei unzureichenden Präventionsvorkehrungen.
  4. Seine Wichtigkeit sinkt mit zunehmender Unternehmenskomplexität.
  1. Verschiedene Risikobereiche im Unternehmen herausfinden
  2. Verschiedene Kundenrisiken im Unternehmen herausfinden
  3. Verschiedene Transaktionsrisiken im Unternehmen herausfinden
  4. Verschiedene Länderrisiken im Unternehmen herausfinden
  1. Die Grundsätze 15 und 18 beschäftigen sich mit der Thematik der Betrugsprävention und dem Verhalten von Banken, um Straftaten zu vermeiden.
  2. Das BCBS ist für Basel I, Basel II, CRD IV sowie für die Festlegung von Eigenkapitalstandards zuständig.
  3. Die Grundsätze 15 und 18 beschäftigen sich mit der Thematik der Fremdkapitalstandards für Bankinstitute.
  4. Das BCBS setzt im Grundsatz 15 eine strenge KYC-Policy voraus.
  1. Einrichtung von hinreichenden Kontrolleinrichtungen und Systemen
  2. Gute Prozesse zur Feststellung der Kundenidentität
  3. Vermeidung des Missbrauchs durch Kriminelle
  4. Eine strenge "Know Your Customer"-Policy
  1. Vergabe der Ressourcen
  2. Einhaltung und Vergabe von Notfallplänen
  3. Vergabe der Kompetenzen
  4. Einhaltung der KYC-Policy
  1. Ein Kunde sitzt in einem Land ohne EU-Standards zur Legitimations- und Identitätsprüfung.
  2. Es wird ausschließlich auf die Erfüllung deutscher Betrugsdelikte geschaut.
  3. Delikte aus dem Ausland sind für den Betrugspräventionsbeauftragten von Bedeutung.
  4. Ein Kunde sitzt in einem Land ohne EU-Standards zum Finanzrecht.
  1. Eine Prüfung bestimmter Hintergründe und Vorgeschichten von Bewerbern
  2. Eine Prüfung zur Einhaltung der Standards des BCBS
  3. Eine Prüfung für Bewerber über Standards des BCBS
  4. Eine Prüfung des Vorstrafenregisters von Bewerbern
  1. Abwicklung durch IT-gesteuerte Systeme
  2. Hohe Kriminalitätsrate im Herkunftsland des Kunden
  3. Verlangen einer schnellen Barvergütung
  4. Abwicklung von Vermittlergeschäft

Dozent des Vortrages Betrugsprävention

 Alexander Deicke

Alexander Deicke

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigt sich Alexander Deicke in seiner Kanzlei und vor Ort bei Unternehmenskunden mit dem Thema Compliance in Unternehmen. Dabei verbindet er seit einigen Jahren durch das Legal Interim Management die Beratung mit der Umsetzung vor Ort, z. B. als zeitlich befristeter Abteilungsleiter in Recht & Compliance.

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