BDSG Teil 2 von Bianca Engelmann

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Über den Vortrag

Der Vortrag „BDSG Teil 2“ von Bianca Engelmann ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des Datenschutzes im Gesundheitswesen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechte des Betroffenen
  • Informationspflichten
  • Datenschutzverantwortung
  • Datenschutzverantwortung

Quiz zum Vortrag

  1. Betroffene haben das Recht auf Benachrichtigung, Informationen und Auskunft.
  2. Betroffene haben ausschließlich das Recht auf Auskunft, Widerspruch, Berichtigung und Schadensersatz.
  3. Betroffene haben das Recht auf Schadenersatz.
  4. Betroffene haben ein Recht auf ein Vermittlungsverbot.
  1. Wenn der Betroffene Kenntnis davon hat oder es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
  2. Ausschließlich beim Dateneinsatz in Wissenschaft und Forschung.
  3. Nur bei privatem Datengebrauch.
  4. Es gibt keine Ausnahmen.
  1. Die Daten können gesperrt werden, sofern eine andere Aufbewahrungsfrist oder gesetzliche Vorgabe der Löschung entgegen steht.
  2. Ich muss nach BDSG die entsprechenden Daten auf jeden Fall löschen, da es ein grundsätzliches Recht des Betroffenen ist.
  3. Die Daten können durch einen falschen Zusatz (bspw. falsche Adresse) gefälscht werden.
  4. Die Daten dürfen nie gelöscht werden.
  1. Prinzipiell jeder in unterschiedlichem Ausmaß, je nach Bereich und Befugnis.
  2. Der Datenschutzbeauftragte.
  3. Nur der Unternehmer oder Gewerbetreibende.
  4. Der Staat bzw. die Bundesländer.
  1. Wenn der Betroffene bereits in Kenntnis gesetzt wurde.
  2. Wenn die Speicherung durch Gesetz gefordert ist.
  3. Wenn die Speicherung für wissenschaftliche Forschung erforderlich ist.
  4. Der Betroffene muss immer informiert werden.
  5. Wenn der Betroffene nicht benachrichtigt werden will.
  1. Damit wird definiert, wer aus Datenschutzsicht „verantwortlich“ ist.
  2. Die verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.
  3. Damit wird definiert, wer für die Verarbeitung und Nutzung von Daten verantwortlich ist, nicht jedoch für die Erhebung.
  4. Die verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten ausschließlich für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt.

Dozent des Vortrages BDSG Teil 2

 Bianca Engelmann

Bianca Engelmann

Als ausgebildete Qualitätsmanagerin und Auditorin ist Bianca Engelmann seit 1998 im Gesundheitswesen und der Gesundheitswirtschaft tätig. Zudem entsprechen ihre Kenntnisse durch den Erwerb weiterer Qualifikationen als Datenschutzbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit stets dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben und Lehre. Durch ihre langjährige Tätigkeit profitiert Bianca Engelmann von vielfältigen Erfahrungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Unter anderem ist sie als autorisierte Beraterin und Dozentin bei der Offensive Mittelstand (INQA), als freie Beraterin bei der BGW und als Dozentin bei der DGUV/IAG tätig.

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