BDSG Teil 1 von Bianca Engelmann

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Über den Vortrag

Der Vortrag „BDSG Teil 1“ von Bianca Engelmann ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des Datenschutzes im Gesundheitswesen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Bundesdatenschutzgesetz
  • Regelungen BDSG
  • Säulen des BDSG
  • Datenschutzgrundsätze

Quiz zum Vortrag

  1. Für öffentliche Stellen des Bundes
  2. Bestimmte öffentliche Stellen der Länder
  3. Nicht öffentliche Stellen
  4. Private Gewerbe
  1. Es regelt die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Dritte.
  2. Es regelt nur die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von personenbezogenen Daten sowie die Weitergabe an Dritte.
  3. Es regelt nur die Erhebung von personenbezogenen Daten, die Rechte von Betroffenen und die Informationspflicht.
  4. Es regelt ausnahmslos alle Angelegenheiten rund um Daten detailliert sowie deren Verarbeitung.
  1. Zulässigkeit, Datenvermeidung, Transparenz, Korrekturrechte, Datensicherung, Kontrolle, Sanktionen
  2. Zulässigkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung, Korrekturrechte, Datensicherung, Kontrolle, Sanktionen
  3. Datenvermeidung, Zweckbindung, Korrekturrechte, Datensicherung, Kontrolle, Sanktionen
  4. Zulässigkeit, Datenvermeidung, Transparenz, Zweckbindung, Datensicherung, Kontrolle, Sanktionen
  5. Zulässigkeit, Datenvermeidung, Transparenz, Korrekturrechte, Kontrolle, Sanktionen
  1. Dass nichts erhoben wird, was nicht notwendig ist.
  2. Dass Datenmüll vermieden wird.
  3. Dass Daten erhoben werden, aus denen dann die wichtigen ausgesucht werden.
  4. Dass nie Daten gespeichert werden.
  1. Welche Daten genau erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden und ob diese den Datenschutzgrundsätzen entsprechen.
  2. Lediglich welche Daten weitergeben werden.
  3. Allein welche Daten erhoben und gespeichert werden.
  4. Nur wie lange die erhobenen Daten gespeichert werden.
  1. Die Angabe von Ziel, Zweck und Folgen für den Betroffenen.
  2. Pflichten für den Betroffenen
  3. Aktualität
  4. Der Hinweis auf den Erhalt der Rechte des Betroffenen und welche eben diese sind.
  1. Das Recht des Patienten, jederzeit seine freigegebenen Daten zu ändern, z.B. die Verbesserung eines Schreibfehlers.
  2. Das Recht, die Daten eines Patienten ohne dessen Zustimmung zu ändern.
  3. Der Hinweis, dass einmal freigegebene Daten nicht mehr veränderbar sind.
  4. Der Hinweis, dass die Korrekturrecht nicht nur beim Patienten, sondern auch beim behandelnden Arzt liegen.
  1. Personenbezogene Daten dürfen nur für von vornherein festgelegt eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und für eigene Zwecke weiterverarbeitet werden.
  2. Personenbezogene Daten dürfen nur für von vornherein festgelegte eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden, eine Weiterverarbeitung ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  3. Personenbezogene Daten dürfen für festgelegte Zwecke erhoben werden und, sofern im Laufe der Erhebung notwendig, für weitere, den anfänglichen Zwecken ähnliche Bereiche genutzt werden.

Dozent des Vortrages BDSG Teil 1

 Bianca Engelmann

Bianca Engelmann

Als ausgebildete Qualitätsmanagerin und Auditorin ist Bianca Engelmann seit 1998 im Gesundheitswesen und der Gesundheitswirtschaft tätig. Zudem entsprechen ihre Kenntnisse durch den Erwerb weiterer Qualifikationen als Datenschutzbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit stets dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben und Lehre. Durch ihre langjährige Tätigkeit profitiert Bianca Engelmann von vielfältigen Erfahrungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Unter anderem ist sie als autorisierte Beraterin und Dozentin bei der Offensive Mittelstand (INQA), als freie Beraterin bei der BGW und als Dozentin bei der DGUV/IAG tätig.

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