Das Arbeitsrecht in Deutschland von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Arbeitsrecht in Deutschland“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Kündigung - Arbeitslos, was tun?“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begrüßung und Themenkomplexe
  • Überblick
  • Freier Dienstvertrag und unselbstständiger Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Weitere wichtige Regelungen
  • Instanzenweg

Quiz zum Vortrag

  1. BGB
  2. StVO
  3. BetrVG
  4. BEEG
  1. Der Arbeitnehmer unterliegt den Weisungen des Betriebes.
  2. Der Arbeitnehmer bringt selber die Arbeitsmittel.
  3. Der Arbeitnehmer kann selbst über seine Arbeitszeit verfügen.
  4. Der Arbeitnehmer legt selbst fest, wie er die Arbeit verrichtet.
  1. Nein, es kommt u.a. auf die Zahl der ständig beschäftigten Arbeitnehmer an.
  2. Ja, jeder Arbeitnehmer, der nicht zu den leitenden Angestellten gehört, hat Kündigungsschutz.
  3. Ja, potenziell unterliegen alle Arbeitnehmer dem Kündigungsschutz.
  4. Nein, es kommt darauf an, inwieweit ein Arbeitnehmer eine Kündigungsoptionspauschale zahlt.
  1. Wenn Sie nicht innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht.
  2. Wenn eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt.
  3. Wenn das Kündigungsschutzgesetz in diesem Betrieb nicht gilt.
  4. Wenn Sie sich nachträglich als Selbstständige meldet.
  1. Schwerbehinderte
  2. Azubis
  3. Frauen im Mutterschutz
  4. unter 18-Jährige
  1. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn diese Mitglieder der jeweiligen Organisation sind
  2. Sie werden in den Arbeitsvertrag mit einbezogen.
  3. Sie gelten immer mittelbar.
  4. Sie gelten per Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
  1. Benachteiligungen, in der Arbeitswelt, aufgrund äußerer Merkmale zu verhindern
  2. Arbeislosigkeit von Schwangeren zu regeln
  3. Tarifverträge auch kündigen zu können
  4. Azubis das Recht auf eine volle Ausbildungsstelle zu gewährleisten
  1. Es gibt mehrere Gerichte, durch die Entscheidungen bezüglich des Arbeitsrechtes gehen können.
  2. Instanzen sind die "Beichtstühle" Ihrer Fehler, bezogen auf den Arbeitsalltag.
  3. Sie wenden sich an bestimmte Instanzen, wenn Sie eine Gehaltserhöhung haben möchten.
  4. Tarifgesetze werden durch unterschiedliche Instanzen getroffen, die dennoch einen gemeinsamen Weg gehen müssen.

Dozent des Vortrages Das Arbeitsrecht in Deutschland

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... will mir kündigen – kann ich mich wehren? - Worauf muss ich im Hinblick auf Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld ...

... Die wichtigsten Gesetze im Arbeitsrecht: - Auskunfts- und Beratungspflicht der Behörden, 09.11.2013 Kündigung ...

... Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) -Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ...

... Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko § 616 Vorübergehende Verhinderung § 617 Pflicht zur Krankenfürsorge § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen § 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten § 619a ...

... 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen § 623 Schriftform der Kündigung § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre § 625 ...

... § 7 SGB IV Beschäftigung - 1 Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. 2 Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...

... § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden. 3 In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden, gelten die Vorschriften des ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht ...

... nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 zu berücksichtigt. In anderen Gesetzen findet sich ebenfalls ein Kündigungsschutz, z.B. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) SGB IX (Kündigung von Schwerbehinderten und diesen ...

... Dazu zählen insbesondere: Mutterschutz Elternzeit Schwerbehinderte Mitglieder und Wahl- Einberufung zum Auszubildenden Bewerber zum Wehr- und Zivildienst Abgeordnete ...

... Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. § 2 Anwendungsbereich (Auszug) (1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe ...

... und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz ...

... 3. Bundesarbeitsgericht in Erfurt weitere „Instanzen“ - Bundesverfassungsgericht ...