Archiv - Zivilrecht Grundlagen Teil 8 Sachenrecht 2: Abhandenkommen, Possessorisches Recht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Zivilrecht Grundlagen Teil 8 Sachenrecht 2: Abhandenkommen, Possessorisches Recht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil “. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Abhandenkommen § 935 Abs. 2
  • 1.1 Bei Geschäftsunfähigkeit
  • 1.2 Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit
  • 1.3 und Besitzdiener
  • 2. Anspruch § 861
  • 2.1 Verbotene Eigenmacht
  • 2.2 Schutzzweck §§ 858 ff.
  • 2.3 "Friedensordnung"
  • 2.4 Einwendungen gegen § 861

Quiz zum Vortrag

  1. eine Übereignung durch Realakt §§ 946 ff. herbeiführen
  2. eine Willenserklärung im Rahmen eines Kaufvertrages § 433 abgeben
  3. eine Übereignungserklärung § 929 ff. abgeben
  4. einen natürlichen Willen iSv § 935 I haben
  1. verliert der Geschäftsherr den unmittelbaren Besitz
  2. verliert er den unmittelbaren Besitz
  3. verliert er den mittelbaren Besitz
  4. endet das Besitzmittlungsverhältnis
  1. nur auf die Tatsache des Besitzes an
  2. auf das Recht zum Besitz an
  3. darauf an, dass ein Anspruch gegen den Besitzer besteht
  4. auf das Eigentum an
  1. Alle vorgenannten Merkmale müssen vorliegen
  2. Unmittelbarer Besitz des Anspruchsgegners
  3. Zuvor hatte der Anspruchssteller den unmittelbaren Besitz
  4. Der Besitz des Anspruchsstellers war fehlerhaft, da durch verbotene Eigenmacht § 858 II erlangt

Dozent des Vortrages Archiv - Zivilrecht Grundlagen Teil 8 Sachenrecht 2: Abhandenkommen, Possessorisches Recht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Verlust des unmittelbaren Besitzes gegen oder ohne den Willen des Berechtigten. ...

... 2. GH Eigentümer a. Ursprünglich (+) b. Verloren an HH ...

... Unmittelbarer Besitzer ist GH. Schwingt sich der Besitzdiener zum Eigenbesitzer auf, verliert GH den unmittelbaren Besitz. Rechtsfolge 935. ...

... 1. Wer ist Besitzer? S ist unmittelbarer Besitzer 2. ...

... Wie wird aus einer Anspruchsgrundlage eine Einwendung? ...