Einführung Mobiliarsachenrecht (§§ 854 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung Mobiliarsachenrecht (§§ 854 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung Mobiliarsachenrecht
  • Sachen
  • Bestandteile
  • Zubehör
  • Nutzungen
  • Zentrale Sachenrechte
  • Anspruchsgrundlagen im Sachenrecht
  • Fallbeispiel: Die etwas andere Reparatur
  • Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Recht der beweglichen Sachen.
  2. Recht der unbeweglichen Sachen.
  3. Recht der Fortbewegungsmittel.
  4. Recht der Kreditsicherheiten.
  1. Nein, aber auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit dies mit dem Wesen und Schutz der Tiere vereinbar ist.
  2. Ja, auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
  3. Nein, aber auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften in vollem Umfang entsprechend anzuwenden.
  4. Ja, aber für sie regelt der § 90a BGB besondere Ausnahmen.
  1. Sachen, die ihre räumliche Lage ändern können.
  2. Sachen, die ihre räumliche Lage nicht ändern können.
  3. Alle wesentlichen Bestandteile eines Grundstückes.
  4. Forderungen und Geistige Werke.
  1. Wesentliche Bestandteile.
  2. Zubehör.
  3. Einfache Bestandteile.
  4. Bewegliche Bestandteile.
  1. Erzeugnisse sowie die sonstige bestimmungsgemäße Ausbeute einer Sache oder eines Rechts.
  2. Alle Erzeugnisse einer Sache.
  3. Die sonstige bestimmungsgemäße Ausbeute einer Sache.
  4. Gebrauchsvorteile.
  1. Dingliche Ansprüche und Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen.
  2. Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen und Ansprüche aus vertraglichen Schuldverhältnissen.
  3. Dingliche Ansprüche und Ansprüche aus vertraglichen Schuldverhältnissen.
  4. Dingliche Ansprüche und Ansprüche aus Rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen.

Dozent des Vortrages Einführung Mobiliarsachenrecht (§§ 854 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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