Vertiefung Vertragsrecht 2: Mangelfolgeschaden, Werkmangelrecht von Prof. Dr. John Montag

Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertiefung Vertragsrecht 2: Mangelfolgeschaden, Werkmangelrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Mangel- Mangelfolgeschaden
  • 2. Der Werkmangel
  • 2.1 Rechtsfolgen
  • 2.2 Voraussetzungen
  • 2.3 Trainingsfall
  • 2.3.1 Anspruch auf Neuherstellung
  • 2.3.2 Einwendung: Unverhältnismäßige Kosten
  • 2.3.3 Folgeschaden §§ 634 Nr.4, 280, 241 II
  • 2.3.4 Anspruch §§ 831 I, 1, 823 I
  • 2.3.5 "Weiterfressender Schaden"

Quiz zum Vortrag

  1. Im Kaufrecht, wenn eine Gattungsschuld vorliegt
  2. Im kaufrecht, wenn eine Stückschuld vorliegt
  3. Im Kaufrecht hat er grundsätzlich ein solches Wahlrecht
  4. Im Werkvertragsrecht
  1. Der Besteller kann den Mangel selbst beidseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
  2. Der Besteller kann ohne Fristsetzung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die Geltendmachung von Schadensersatz erfordert im Werkmangelrecht kein Verschulden.
  4. Es gibt nur eine mögliche Form der Nacherfüllung, namentlich die Nachbesserung.
  1. Ein Werkvertrag, § 631 BGB
  2. Ein Beförderungsvertrag, §§ 311 I, 241 I BGB
  3. Ein Dienstvertrag, § 611 BGB
  4. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, § 675 BGB
  5. Ein Auftrag, § 662 BGB
  1. verändert sich die Gefahrtragung, § 644 BGB.
  2. muss auch bei Untergang des Werkes der Werklohn gezahlt werden.
  3. wird die Vergütung fällig, § 641 BGB.
  4. beginnen die Verjährungsfristen nach § 634 a BGB zu laufen.
  5. ist das Recht auf Nacherfüllung ausgeschlossen, § 635 BGB.
  1. ein Leistungsverweigerungsrecht.
  2. eine rechtshemmende Einrede.
  3. eine rechtsvernichtende Einwendung.
  4. eine rechtshindernde Einwendung.
  1. Werkvertrag
  2. Pflichtverletzung
  3. Verschulden
  4. Folgeschaden
  5. Abnahme des Werkes
  1. Eigentumsverletzung
  2. Verschulden
  3. Schaden
  4. Haftungsbegründende Kausalität

Dozent des Vortrages Vertiefung Vertragsrecht 2: Mangelfolgeschaden, Werkmangelrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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