Haftung der AG (§ 1 I S. 2 AktG) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Haftung der AG (§ 1 I S. 2 AktG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Haftung der AG § 1 I S. 2 AktG
  • Innenhaftung
  • Außenhaftung
  • Fallbeispiel: Mobilfunkdisaster

Quiz zum Vortrag

  1. Sie stellt einen Ausnahmefall dar.
  2. Sie wurde von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt.
  3. Sie lässt einen Gesellschafter haften.
  4. Sie ist der Regelfall.
  5. Sie ist gesetzlich geregelt.
  1. Es gibt eine Innen- und Außenhaftung.
  2. Die Vorstandsmitglieder haften als Gesamtschuldner.
  3. Sie ist eine Verschuldenshaftung.
  4. Bei der Außenhaftung haftet der Vorstand gegenüber der AG.
  5. Die Prüfung der Pflichtverletzung richtet sich nach den subjektiven Maßstäben der Hauptversammlung.
  1. Es liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn die Vorstandsmitglieder vernünftigerweise und aufgrund angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft handeln wollten.
  2. Es liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn die Handlung des Vorstands durch einen Beschluss der Hauptversammlung genehmigt wurde.
  3. Sie besagt, dass der AG und dem Beklagten eine Darlegungs- und Beweislast obliegt.
  4. Es liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn die Vorstandsmitglieder vernünftigerweise und aufgrund angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft handeln wollten.
  1. Die Gründer, Gründungsgenossen und Gründungsprüfer.
  2. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und Hintermänner.
  3. Die Hauptversammlung und Gläubiger.
  4. Das Registergericht.

Dozent des Vortrages Haftung der AG (§ 1 I S. 2 AktG)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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