ErbStG: Überblick und Steuertatbestände von Dipl.-Kfm. Andreas Bayer

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ErbStG: Überblick und Steuertatbestände“ von Dipl.-Kfm. Andreas Bayer ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schenkungssteuer- und Erbschaftssteuergesetz“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begrüßung und Überblick
  • Grundlegendes des ErbStG
  • Besteuerungstatbestände des ErbStG
  • Erwerb von Todes wegen
  • Schenkung unter Lebenden
  • Zweckzuwendungen
  • Vermögen einer Stiftung oder eines Vereins

Dozent des Vortrages ErbStG: Überblick und Steuertatbestände

Dipl.-Kfm. Andreas Bayer

Dipl.-Kfm. Andreas Bayer

Andreas Bayer ist als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt für den Genossenschaftsverband Bayern e.V. tätig. Darüber hinaus führt er seine eigene Kanzlei Andreas Bayer - Rechts- und Steuerberatung in München und ist Geschäftsführer der Acriba Auditing Associates GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg.

Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Andreas Bayer Jura, BWL und Kulturwirtschaft an den Universitäten Passau, Erlangen-Nürnberg und Würzburg und schloss sein Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen sowie dem akademischen Grad Diplom-Kaufmann ab. Anschließend war er mehrere Jahre für den Bereich Bilanzierung und Steuern eines börsennotierten Konzerns in Frankfurt am Main verantwortlich.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Überblick über das ErbStG ...

... zum ErbStG: Wesen der Erbschaft- und Schenkungsteuer - Erbanfallsteuer, keine Nachlasssteuer => besteuert wird der tatsächliche Erwerb - Stichtagsbesteuerung ...

... BVerfG-Beschluss vom 07.11.2006: Grundbesitzwerte privilegieren Grundstücksübertragungen in unzulässigem Umfang - Neuregelung mit Zustimmung des Bundesrats am 24.12.2008 => Grds. Bewertung von Grundstücken mit Verkehrswerten, jedoch umfangreiche Befreiungstatbestände ...

... Teil 1: A. Grundlegendes zum ErbStG ? Rechtsquellen für Bearbeitung von Sachverhalten der Erbschaft- ...

... Überblick über das ErbStG A...

... Erwerb von Todes wegen, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG II. Schenkungen unter Lebenden, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ErbStG III. Zweckzuwendungen...

... Zugewinnausgleichsanspruch des Ehegatten bei Erbausschlagung (§ 1372 Abs. 3 BGB) bzw. wenn er nicht Erbe wird (§ 1372 Abs. 2 BGB) ? Erwerbe infolge der Vollziehung von Auflage gegenüber den Erben, §§ 1940, 2192 ff. ...

... Todes wegen Sachverhalt: Beispiel: Lebensversicherung Erwin Clever schließt eine Lebensversicherung ab, in die er monatlich Prämien in Höhe von EUR 100 einzahlt...

... Vermögensvorteil fällt, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tode von einem Dritten unmittelbar erworben wird (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 ...

... Variante 2: Im Fall des Todes von Erwin Clever erhält Rosa Clever die Versicherungssumme ausbezahlt. Erbschaftsteuerlich ist hier der Tatbestand eines Erwerbs von Todes wegen allerdings nicht erfüllt...

... § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ErbStG III. Zweckzuwendungen, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ErbStG IV. ...

... 1: B. II. Schenkung unter Lebenden; Schenkungen, §§ 516 ff. BGB; Ehebedingte Zuwendungen ...

... § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ErbStG III. Zweckzuwendungen, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ErbStG IV. ...

... Zweckzuwendungen. Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden; Verwendungsauflage bzw. Zuwendungsabhängigkeit zugunsten eines bestimmten Zwecks Zweckzuwendungen ...

... § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ErbStG III. Zweckzuwendungen, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ErbStG IV. ...

... Vermögen einer Stiftung und eines Vereins (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG): ? Beachte: Durchbrechung des Prinzips der Erbanfallbesteuerung, weil das Vermögens selbst besteuert wird, also kein echter Erwerbsvorgang vorliegt. Besteuerung des Vermögens ...

... Einrichtung einer Stiftung von Todes wegen über eine entsprechende Verfügung des Erblassern (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden ...