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Der Vortrag „Archiv - Zwangsvollstreckung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zivilprozessrecht für Studenten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Voraussetzungen müssen bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme auf jeden Fall geprüft werden?
Wie kann ein Vollstreckungstitel auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung durchgesetzt werden?
Können Gegenstände aus der Wohnung eines Schuldners auch dann gepfändet werden, wenn er angibt, dass sie ihm nicht gehören?
Mit welchem Rechtsbehelf kann sich der Vollstreckungsschuldner gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wehren?
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Sehr gute, prägnante und transparente Darstellung. Eine riesige Hilfe zum Lernen.
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... vier Vollstreckungsorgane kennt die ZPO und wofür sind sie funktionell zuständig? Das Vollstreckungsverfahren kennt insgesamt vier Vollstreckungsorgane, deren Zuständigkeit sich zum einen nach der Art des Titels richtet, aus dem vollstreckt wird und zum anderen nach der Art der Vermögensmasse, in die vollstreckt wird. ...
... Welche Arten von Titeln gibt es und wie werden diese vollstreckt? Der Titel kann lauten auf: und wird dann vollstreckt nach: Herausgabe einer Sache §§ 883, 885, 886 ZPO • Vornahme einer vertretbaren Handlung § 887 ZPO, Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung § 888 ZPO, Duldung bzw. Unterlassung einer Handlung § 890 ZPO, Abgabe einer Willenserklärung § 894 ZPO, Zahlung von Geld §§ 808 ff. ZPO 7. Worin und wie können Geldforderungen vollstreckt werden? Geldforderungen können ins Vermögen des Schuldners vollstreckt werden. Ins unbewegliche Vermögen (insbesondere Grundstücke) erfolgt dies nach den §§ 894 ff. ZPO i.V.m. dem ZVG, bei beweglichen Vermögen ist die Vollstreckung in Rechte von der in körperliche Sachen zu unterscheiden. Bei den Rechten erfolgt die Vollstreckung regelmäßig durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...
... Drittwiderspruchsklage aus § 771 ZPO gegen den Gläubiger wehren. Das Farbfernsehgerät ist unpfändbar nach § 811 Nr.1 ZPO, möglich ist aber eine Austauschpfändung nach §811aZPO. 10. Welche Rechtsstellung hat der Gläubiger bzgl. des ausgekehrten Erlöses, wenn Schuldner fremde Sachen versteigert wurden? Der Gläubiger ist um den ausgekehrten Erlös ungerechtfertigt bereichert i.S.d. § 812 I 1 2. Alt. BGB. 11. Welche Rechtsfolgen hat eine wirksame Pfändung? Die beiden Rechtsfolgen der wirksamen Pfändung sind die Verstrickung und das Pfändungspfandrecht. Unter Verstrickung versteht man den Verwaltungsakt, mit dem die Verfügungsmacht des Schuldners bzgl. der Vermögensmasse, die von der Zwangsvollstreckung betroffen ist, auf den Staat übertragen wird. Sie ist zugleich eine Verfügungsbeschränkung des Schuldners (§§ 135, 136 BGB). Außerdem stellt sie die Grundlage für die Verwertung der gepfändeten Sache dar. Das Pfändungspfandrecht ist das Recht des ...
... A. Einführung, B. Erkenntnisverfahren, C. Zwangsvollstreckung, I. Definition, II. Ablauf ...
... Richter Rechtspfleger Richter §20 Nr.17 RPflG §753 I §808 I ...
... Allgemeine Prozessvoraussetzungen, allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, besondere Vollstreckungsvoraussetzungen, insbesondere: Prozesshand ...
... Vornahme unvertretbarer Handlung, Duldung / Unterlassung Handlung, Abgabe Willenserklärung ...
... Rechte, körperliche Sachen, unbewegliches Vermögen, bewegliches Vermögen ...