Archiv - Schuldrecht BT Vertiefung 5: Delikts- und Schadensersatzrecht 1 - Organhaftung und Garantenstellung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Schuldrecht BT Vertiefung 5: Delikts- und Schadensersatzrecht 1 - Organhaftung und Garantenstellung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Delikts- und Schadensersatzrecht
  • 2. Haftung im Gesellschaftrecht
  • 2.1 Organhaftung
  • 3. Examensfall
  • 3.1 Krankenhausvertrag/Kinder § 328
  • 3.2 Haftung Klinik §§ 823, 89, 31
  • 3.3 Haftung für Unterlassung
  • 3.4 Garantenstellung
  • 3.4.1 Gesetz, Vertrag, Ingerenz
  • 3.5. Aufbau Unterlassung
  • 3.6 Kausalität
  • 3.7 Repräsentationstheorie § 31
  • 3.8 Zusammenfassung Examensfall
  • 4. Verkehrssicherungspflicht
  • 5. Amtshaftungsanspruch

Quiz zum Vortrag

  1. Organe können Erfüllungsgehilfen sein § 278.
  2. § 31 ist im Vertragsrecht direkt anwendbar.
  3. § 31 ist eine Anspruchsgrundlage.
  4. § 31 regelt das Verschulden von Organen.
  5. Organe sind Verrichtungsgehilfen § 831 I.
  1. Aus allen genannten Gesichtspunkten.
  2. Aus Vertrag oder Gesetz.
  3. Aus Ingerenz (gefahrbegründendes Vorverhalten).
  4. Verkehr mit Gütern der Massenproduktion.
  5. Verkehrseröffnung für Publikumsverkehr.
  1. den Rechtfertigungsgrund.
  2. die Rechtsgutsverletzung.
  3. die Handlung/Relevanz der Unterlassung.
  4. die haftungsbegründende- und haftungsausfüllende Kausalität.
  5. das Verschulden des Schädigers.
  1. Alle genannten Merkmale!
  2. Rechtsgutsverletzung
  3. Handlung (-), sondern Unterlassung, Garantenstellung
  4. Kausalität
  5. Rechtswidrigkeit, Verschulden
  1. stellt eine Rechtsgutsverletzung iSv § 823 I dar.
  2. kann als ein Fall der Ingerenz angesehen werden.
  3. begründet eine Pflicht zum Handeln.
  4. besteht bei Verkehrseröffnung.
  5. führt zur Produzentenhaftung.

Dozent des Vortrages Archiv - Schuldrecht BT Vertiefung 5: Delikts- und Schadensersatzrecht 1 - Organhaftung und Garantenstellung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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