Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 4: Examensprobleme Sicherungsübereignung, Anwartschaftsrecht, verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel, Globalzession, Factoring von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 4: Examensprobleme Sicherungsübereignung, Anwartschaftsrecht, verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel, Globalzession, Factoring“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Kreditsicherheiten: Examensprobleme
  • 1. Aufbau Examensklausur
  • 1.1 Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
  • 1.2 Anspruch auf Absonderung
  • 1.3 Erwerb Sicherungseigentum
  • 1.4 Gutgläuiger Erwerb Sicherungseigentum
  • 1.5 Anwartschaftsrecht
  • 1.5.1 Entstehung Anwartschaftsrecht
  • 1.5.2 Übertragung Anwartschaftsrecht
  • 1.5.3 Wirkung Anwartschaftsrecht
  • 1.5.4 Erstarkung Anwartschaftsrecht
  • 1.5.5 Berichtigung § 47 = 49 ff. InsO

Quiz zum Vortrag

  1. Weil die Sicherungsübereignung an der Stelle des Pfandrechts steht.
  2. Damit der Sicherungsgeber das Eigentum zurückerhält.
  3. Damit die Parteien sich nicht extra nach § 929 2 einigen müssen.
  4. Weil die Sicherungsübereignung abstrakt ist.
  1. Einen zu sichernden Anspruch.
  2. Die Einigung über den Eigentumsübergang.
  3. Berechtigung.
  4. Besitzkonstitut.
  1. Wie das entsprechende Vollrecht.
  2. Nach §§ 930,868 Analog.
  3. Durch Einigung über den Übergang des Anwartschaftsrecht § 929 Analog.
  4. Durch Abtretung § 398 Analog.
  1. erläuternd ausgelegt werden.
  2. im Wege der Umdeutung § 140 erfolgen.
  3. enthält die Einigung über das Anwartschaftsrecht.
  4. als wesensgleiches Minus zum Eigentum gefolgert werden.
  1. wird nach § 1273 analog verpfändet.
  2. wird nach wird nach § 1205 f. analog verpfändet.
  3. Das Pfandrecht setzt sich bei Bedingungseitritt am Eigentum fort § 1287 analog.

Dozent des Vortrages Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 4: Examensprobleme Sicherungsübereignung, Anwartschaftsrecht, verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel, Globalzession, Factoring

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Das Besitzmittlungsverhältnis ergibt sich aus dem Sicherungsvertrag. =>B1 ist Sicherungseigentümer geworden. Eigentumsverlust an ...

... erworben hat, könnte er aber ein Anwartschaftsrecht erworben haben). B2 => Anwartschaftsberechtigter, Anwartschaftsrecht entstanden. Wenn von einem mehraktigen Erwerbstatbestand ...

... im Verhältnis zum Vollrecht ein wesensgleiches Minus darstellt. Berechtigung, da U Inhaber des Anwartschaftsrechts ist. ...

... (vgl. Medicus Rn. 558 –562). =>B2 ist Anwartschaftsberechtigter. (Die entscheidende Frage ist nur, was nutzt B2 sein Anwartschaftsrecht in der Insolvenz ...