98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 4: Examensprobleme Sicherungsübereignung, Anwartschaftsrecht, verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel, Globalzession, Factoring“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Warum ist es naheliegend, dass eine Sicherungsübereignung auflösend bedingt wird?
Welche Antwort ist falsch? Die Sicherungsübereignung nach §§ 930, 868 hat folgende Voraussetzungen:
Wie wird grundsätzlich ein Anwartschaftsrecht übertragen?
Welche Antwort ist nicht zutreffend? Die Einigung über den Übergang des Anwartschaftsrechts kann aus der fehlgeschlagenen Einigung über den Übergang des Eigentums ...
Welche Antwort ist falsch? Ein Anwartschaftsrecht an beweglichen Sachen ...
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... Das Besitzmittlungsverhältnis ergibt sich aus dem Sicherungsvertrag. =>B1 ist Sicherungseigentümer geworden. Eigentumsverlust an ...
... erworben hat, könnte er aber ein Anwartschaftsrecht erworben haben). B2 => Anwartschaftsberechtigter, Anwartschaftsrecht entstanden. Wenn von einem mehraktigen Erwerbstatbestand ...
... im Verhältnis zum Vollrecht ein wesensgleiches Minus darstellt. Berechtigung, da U Inhaber des Anwartschaftsrechts ist. ...
... (vgl. Medicus Rn. 558 –562). =>B2 ist Anwartschaftsberechtigter. (Die entscheidende Frage ist nur, was nutzt B2 sein Anwartschaftsrecht in der Insolvenz ...