Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 2: Insolvenzrecht und Pfandrechte von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 2: Insolvenzrecht und Pfandrechte“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Insolvenzrecht
  • 1.1 Quote
  • 1.1.2 Insolvenzgläubiger
  • 1.2 Massegläubiger
  • 1.3 Insolvenz: Gegenseitiger Vertrag
  • 1.4 Sonderrechte: Insolvenzverfahren
  • 1.4.1 Aussonderung
  • 1.4.2 Absonderung
  • 1.4.2.1 Verwertung Pfandrecht
  • 1.5 Eröffnung des Insolvenzverfahren
  • 2. Vertragliche Pfandrechte
  • 2.1 Entstehung
  • 2.1.1 Verlust des unmittelb. Besitzes!
  • 2.1.2 Sicherungsübereignung
  • 2.2 Verpfändung: Forderungen
  • 2.2.1 Anzeige Verpfändung
  • 2.2.2 Sicherungszession

Quiz zum Vortrag

  1. Einen schuldrechtlichen Anspruch vor Eröffnung.
  2. Einen schuldrechtlichen Anspruch nach Eröffnung.
  3. Es ist gleichgültig, wann der Anspruch entstanden ist.
  4. Einen dinglichen Anspruch vor Eröffnung.
  1. Dinglich Berechtigte (Eigentümer, Pfandgläubiger).
  2. Forderungsinhaber.
  3. Arbeitnehmer.
  4. Finanzamt.
  5. Alle Antworten sind zutreffend.
  1. Alle Antworten sind zutreffend.
  2. dingliche Ansprüche durchzusetzen.
  3. schuldrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
  4. sein Vermögen zu verwalten.
  5. *... kann nur noch der Insolvenzverwalter verklagt werden.
  1. den unmittelbaren Besitz.
  2. sein Eigentum.
  3. seine Verfügungsbefugnis.
  4. den mittelbaren Besitz.
  1. Alle Merkmale müssen vorliegen.
  2. Anzeige der Verpfändung an den Arbeitgeber § 1280.
  3. Einigung dass ein Pfandrecht an der Lohnforderung entsteht § 1274.
  4. Die Lohnforderung § 611.
  5. Die Kaufpreisforderung § 433 II.

Dozent des Vortrages Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 2: Insolvenzrecht und Pfandrechte

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Sicherungsvertrag §§311 I, 241 I K1 K100 §433 II B muss S ...

... dem Darlehen wiedersehen? Haben Sie keine Kreditsicherheiten vereinbart, dann werden Sie nur ...

... den Schuldner nur einen einfachen schuldrechtlichen Anspruch haben, gleich behandelt. Sie erhalten aus der Insolvenzmasse nur eine Quote (vgl. §§38, 35 InsO)....

... auf die Gegenleistung wird als Masseschuld bevorzugt befriedigt §103 I InsO. b. Hat der Insolvenzschuldner erfüllt, wird die Gegenleistung eingezogen....

... Insolvenz Eigentum (nicht Sicherungseigentum) oder Rückgabeanspruch ...

... die 5.000,00 €. Die Übrigen 1.000 € kommen zur Insolvenzmasse. Würde der Insolvenzverwalter die Uhr nur für 2.000 € veräußern können, erhalten Sie die 2.000 €. Hinsichtlich der ...

... oder eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens §13 InsO -Eröffnungsgrund: Zahlungsunfähigkeit §17 InsO, drohende Zahlungsunfähigkeit §18 ...

... zu verwalten und darüber zu verfügen 80 I ...

... Berechtigung Übergabe - §929 S. 2 Einigung Berechtigung - §§930, 868 ...

... Bedeutung, da man bei diesen darauf angewiesen ist, den unmittelbaren Besitz zu behalten. Therapie: Sicherungsübereignung §930, ...

... der Verpfändung an den Schuldner voraus §1280. Das Pfandrecht an Forderungen hat so ...