Archiv - Lerneinheit 36: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 36: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Polizeirecht und Ordnungsrecht Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • "III. Richtiger Adressat (Verantwortlicher)
  • Polizeiliches Handeln
  • Abgrenzung präventiv von repressiver Tätigkeit
  • Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen
  • Allgemeine Voraussetzungen des Verwaltungszwangs

Quiz zum Vortrag

  1. Gefahrenabwehr.
  2. Strafverfolgung.
  3. Täterermittlung.
  4. Täterergreifung.
  1. Zur Bestimmung des Rechtsweges.
  2. Zur Bestimmung der Klagebefugnis.
  3. Zur Bestimmung des Verwaltungsaktes.
  4. Alle genannten Antworten sind unzutreffend.
  1. § 23 EGGVG: Vor dem Hintergrund sog. doppelfunktionaler Maßnahmen.
  2. Alle genannten Antworten sind unzutreffend.
  3. § 126 BBG: Ob ein beamtenrechtliches Verhältnis noch nicht oder nicht mehr besteht.
  4. § 40 I VwGO: Ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art handelt.
  1. ... den ordentlichen Gerichten ...
  2. ... den Verwaltungsgerichten ...
  3. ... den Oberverwaltungsgerichten ...
  4. ... den Bundesverwaltungsgerichten ...
  1. Alle genannten Antworten sind zutreffend.
  2. Unmittelbarer Zwang.
  3. Ersatzzwangshaft.
  4. Zwangsgeld.
  5. Ersatzvornahme.

Dozent des Vortrages Archiv - Lerneinheit 36: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... § 7 HSOG: Eigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt einer Sache von der Gefahr ausgeht oder Störung verursacht, wird bei allen Störerfragen stets beachten: reine Kausalhaftung, Theorie der unmittelbaren Verursachung, mittelbar verantwortliche Personen grds. keine Störer, Ausnahmen: Zweckveranlasser, latenter Störer. Verantwortlichkeit bei ...

... StPO oder OWiG ist bei präventiven Maßnahmen für die Anwendung von polizeilichem Zwang eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich: Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Vollstreckung von Polizei- und Ordnungsverfügungen (Primärmaßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden) einerseits und den...

... bei präventiven Maßnahmen für die Anwendung von polizeilichem Zwang eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich: Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Vollstreckung von Polizei- und Ordnungsverfügungen (Primärmaßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden) einerseits und den ...

... Grundverfügung, Androhung unter Fristsetzung, Festsetzung, Ausführung ÖFFR I – Polizei- und Ordnungsrecht ...

... Weise der Vollstreckung ordnungsgemäß erfolgt auf Androhung des Zwangsmittels unter Fristsetzung. In Eilfällen verzichtbar Bundesrecht: § 13 VwVG Hessen: § 69 Ziffer 1; § 48 Abs. 2 HSOG b. (Festsetzung des Zwangsmittels). Bundesrecht: Verlangt mit § 14 VwVG stets eine Festsetzung des ...