Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 34: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Polizeirecht und Ordnungsrecht Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
34.1 Wann wurde der Begriff „Polizei“ in Deutschland erstmals verwendet?
34.2 Nach 1945 erfolgte eine Aufspaltung des Polizeirechts. Welches System existiert in Hessen?
34.3 Der formelle Polizeibegriff ist gekennzeichnet durch ...
34.4 Welche Klageart ist in polizeirechtlichen Klausuren besonders bedeutsam?
34.5 Bennen Sie den Obersatz der Begründetheitsprüfung einer Fortsetzungsfeststellungsklage analog. Die Klage ist begründet, wenn ...
34.6 Damit eine Gefahrenabwehrverfügung ergehen kann, ist Anknüpfungspunkt eine konkrete Gefahr! Welche Aussage passt hier nicht?
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... Realakte, Verfügungen, Primärmaßnahmen, Sekundärmaßnahmen = Durchsetzung der Primärmaßnahme mit Zwangsmitteln §§ 47 ff. HSOG. Standardmaßnahmen ...
... Polizei- und Ordnungsrecht ...
... eines Verwaltungsaktes zur Gefahrenabwehr I. Ermächtigungsgrundlage ...
... Abschließende Regelung: Kein Rückgriff auf Polizeigesetz. Nicht abschließende Regelung: Rückgriff auf Polizeigesetz um entsprechende Lücken zu schließen (vgl. z.B. Normen über die polizeipflichtigen ...
... allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht als Rechtsgrundlage heranziehen. a) Standardmaßnahme vorrangig prüfen (erforderlich um Gesetzesvorbehalt zu genügen) ...
... durch den Landesgesetzgeber bestimmt b) wenn allgemeine Ordnungsgesetze (lex generalis, HSOG) als Rechtsgrundlage einschlägig. Hessen: Rechtsgrundlage HSOG 2. Verfahren. Allgemeine Regeln maßgeblich ...
... 2. Richtiger Adressat 3. Rechtsfolge: Ermessen 4. Allgemeine ...
... die gesamte objektive Rechtsordnung ...
... des Staates und seiner Einrichtungen. Individualrechtsgüter wie Leib, Leben, Ehre, ...
... geschriebenen und ungeschriebenen Wert- und Moralvorstellungen, die nach herrschender Anschauung unerlässlich sind für ein gedeihliches, staatsbürgerliches Zusammenleben. Zum Schutz dieser Rechtsgüter schreitet die Behörde bei öffentlichem Interesse ein (für den Schutz rein privater Rechte beachte stets den Subsidiaritätsgrundsatz, vgl. § 1 Abs. 3 HSOG) II. Störung oder Gefahr ...
... basierend auf den objektiven Umständen, aus Sicht des objektiven Betrachters, Relativität des Gefahrenbegriffes. Für VA-Erlass stets erforderlich: Konkrete Gefahr. Anscheinsgefahr rechtfertigt ebenfalls ein Einschreiten, solange bis ...
... den Eintritt eines Schadens für öffentliche Sicherheit und / oder Ordnung erwarten lässt (relevante Aspekte). Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erforderlich. Beurteilung aus ex ante Sicht. Basierend auf den ...
... Für VA-Erlass stets erforderlich: Konkrete Gefahr. Anscheinsgefahr rechtfertigt ebenfalls ein Einschreiten, solange bis feststeht, dass tatsächlich keine Gefahr vorliegt. Putativgefahr: Jegliche behördliche Maßnahme ist rechtswidrig, keinerlei Einschreiten erlaubt. Gefahrenverdacht rechtfertigt ebenfalls ein Einschreiten, in der Regel aber ...