Archiv - Lerneinheit 34: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 34: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Polizeirecht und Ordnungsrecht Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Polizei- und Ordnungsrecht
  • Die geschichtliche Entwicklung
  • Polizeibegriffe
  • Klausurtaktik
  • Die Trennung von Polizei- und Ordnungsbehörden
  • Typische Formen polizeilichen/ordnungsbehördlichen Handelns
  • Die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes zur Gefahrenabwehr
  • I. Ermächtigungsgrundlage
  • 1.Spezialgesetzliche Rechtsgrundlage
  • 2. Allgemeines Polizei und Ordnungsrecht
  • II. Formelle Rechtmäßigkeit
  • III. Materielle Rechtmäßigkeit
  • Gefahrentatbestand
  • I. Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit
  • Öffentliche Ordnung
  • II. Störung oder Gefahr
  • Anscheinsgefahr
  • Putativgefahr
  • Gefahrenverdacht

Quiz zum Vortrag

  1. 15. Jahrhundert
  2. 16. Jahrhundert
  3. 17. Jahrhundert
  4. 18. Jahrhundert
  5. 19. Jahrhundert
  1. Das Trennungssystem.
  2. Das Einheitssystem.
  3. Das Dualsystem.
  1. die Verhütung von Straftaten.
  2. die Funktion der Gefahrenabwehr.
  3. Aufgaben im institutionellen Sinne.
  4. Aufgaben der Verkehrsüberwachung.
  1. Fortsetzungsfeststellungsklage analog.
  2. Fortsetzungsfeststellungsklage.
  3. Allgemeine Leistungsklage.
  1. die erledigte Verfügung rechtswidrig war und den Kläger in seinen Rechten verletzt haben.
  2. die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist.
  3. der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist.
  4. der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist.
  1. Beurteilung aus ex post Sicht.
  2. Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erforderlich.
  3. Basierend auf den objektiven Umständen.
  4. Aus Sicht des objektiven Betrachters.
  5. Relativität des Gefahrenbegriffes.

Dozent des Vortrages Archiv - Lerneinheit 34: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Realakte, Verfügungen, Primärmaßnahmen, Sekundärmaßnahmen = Durchsetzung der Primärmaßnahme mit Zwangsmitteln §§ 47 ff. HSOG. Standardmaßnahmen ...

... Polizei- und Ordnungsrecht ...

... eines Verwaltungsaktes zur Gefahrenabwehr I. Ermächtigungsgrundlage ...

... Abschließende Regelung: Kein Rückgriff auf Polizeigesetz. Nicht abschließende Regelung: Rückgriff auf Polizeigesetz um entsprechende Lücken zu schließen (vgl. z.B. Normen über die polizeipflichtigen ...

... allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht als Rechtsgrundlage heranziehen. a) Standardmaßnahme vorrangig prüfen (erforderlich um Gesetzesvorbehalt zu genügen) ...

... durch den Landesgesetzgeber bestimmt b) wenn allgemeine Ordnungsgesetze (lex generalis, HSOG) als Rechtsgrundlage einschlägig. Hessen: Rechtsgrundlage HSOG 2. Verfahren. Allgemeine Regeln maßgeblich ...

... 2. Richtiger Adressat 3. Rechtsfolge: Ermessen 4. Allgemeine ...

... die gesamte objektive Rechtsordnung ...

... des Staates und seiner Einrichtungen. Individualrechtsgüter wie Leib, Leben, Ehre, ...

... geschriebenen und ungeschriebenen Wert- und Moralvorstellungen, die nach herrschender Anschauung unerlässlich sind für ein gedeihliches, staatsbürgerliches Zusammenleben. Zum Schutz dieser Rechtsgüter schreitet die Behörde bei öffentlichem Interesse ein (für den Schutz rein privater Rechte beachte stets den Subsidiaritätsgrundsatz, vgl. § 1 Abs. 3 HSOG) II. Störung oder Gefahr ...

... basierend auf den objektiven Umständen, aus Sicht des objektiven Betrachters, Relativität des Gefahrenbegriffes. Für VA-Erlass stets erforderlich: Konkrete Gefahr. Anscheinsgefahr rechtfertigt ebenfalls ein Einschreiten, solange bis ...

... den Eintritt eines Schadens für öffentliche Sicherheit und / oder Ordnung erwarten lässt (relevante Aspekte). Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erforderlich. Beurteilung aus ex ante Sicht. Basierend auf den ...

... Für VA-Erlass stets erforderlich: Konkrete Gefahr. Anscheinsgefahr rechtfertigt ebenfalls ein Einschreiten, solange bis feststeht, dass tatsächlich keine Gefahr vorliegt. Putativgefahr: Jegliche behördliche Maßnahme ist rechtswidrig, keinerlei Einschreiten erlaubt. Gefahrenverdacht rechtfertigt ebenfalls ein Einschreiten, in der Regel aber ...