Archiv - Lerneinheit 33: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Das Gemeinderecht von Hessen - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 9. April 2013.

Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 33: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Das Gemeinderecht von Hessen - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Gemeinderecht von Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsform
  • Das Kommunalverfassungsstreitverfahren
  • A) Zulässigkeit
  • I. Verwaltungsrechtsweg § 40 I S.1 VwGO
  • II. Klageart
  • III. Klagebefugnis § 42 II VwGO analog
  • IV. Beteiligtenfähigkeit § 61 VwGO analog
  • V. Klagegegner

Quiz zum Vortrag

  1. Zwei-Stufentheorie.
  2. Ein-Stufentheorie.
  3. Drei-Stufentheorie.
  4. Vier-Stufentheorie.
  5. Alle genannten Antworten sind nicht einschlägig.
  1. Allgemeine Leistungsklage
  2. Kommunale Verfassungsstreitigkeit
  3. Verpflichtungsklage
  4. Anfechtungsklage
  5. Normkontrollverfahren
  1. Streitigkeiten um persönliche Rechte.
  2. Auseinandersetzungen innerhalb zwei Organteilen oder einem Organteil und dem Gesamtorgan (Intraorganstreit).
  3. Konflikte zwischen zwei Organen (Interorganstreit).
  4. Streit um organschaftliche Berechtigungen.
  5. Kompetenzabgrenzungen und organschaftliche Funktionsabläufe.

Dozent des Vortrages Archiv - Lerneinheit 33: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Das Gemeinderecht von Hessen - Polizei- und Ordnungsrecht Hessen

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Organisation, privatrechtliche Organisation ÖFFR ...

... Gemeinderecht - Hessen BMR Bohnen ...

... Organteilen (Ausschüssen, Gemeindevertretern) steht die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage offen, ...

... wird gesprochen, wenn mehrere Organe miteinander streiten, so i.F. des § 63 HGO - von intraorganschaftlichen oder organinternen Streitigkeiten wird gesprochen, wenn der Streit zwischen Organteilen, d.h. innerhalb eines ...

... 40 Abs.1 S.1 VwGO ÖFFR ...

... wird überwiegend abgelehnt. Es sei bereits zweifelhaft, ob in dem Beschluss kommunaler Organe überhaupt die Maßnahme einer Verwaltungsbehörde gesehen werden könne, da die kommunale Vertretungskörperschaft i.d.R. nur internes Willensbildungsorgan ist und ihr deshalb die Befugnis fehle, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Jedenfalls hat die Maßnahme, d.h. ...

... an die verfassungsrechtlichen Organstreitigkeiten war jedoch schon früh anerkannt, dass der Kommunalverfassungsstreit nicht dem Verbot des verwaltungsgerichtlichen Insich-Prozesses unterfällt. Nach diesem Grundsatz ist ein Streit zwischen den Behörden einer juristischen Person grundsätzlich unzulässig. Dieses Prinzip ist hier jedoch nicht einschlägig. Es geht von dem Bild der hierarchisch gegliederten Verwaltung ...

... durch die Maßnahme möglicherweise in eigenen Rechten verletzt zu sein, § 42, Abs.2 VwGO analog ...

... VwGO analog. Fraglich könnte sein, welche Rechte in ...

... der im Organstreit im Vordergrund stehenden Rechtsfrage stehen eben nur organschaftliche Rechte zur Disposition. - damit ist es notwendig, dass das klagende Organ bzw. Organteil die mögliche Verletzung eigener organschaftlicher Rechte vortragen kann. Es muss sich also um solche handeln, die dem Kläger selbst Rechtspositionen verleihen. Diese ...

... einzelne Person, so geschieht das nicht in ihrer Eigenschaft als natürliche Person, wie das Verfahren insgesamt organschaftlichen Charakter hat. Es ...

... Eigentlich betroffen sind jedoch nur deren Organe. Deshalb wird die Klage unter Durchbrechung des Rechtsträgerprinzips gegen das betroffene ...

... Abs.2 Titel 17 ALR bildete den Vorläufer für die heutige polizeiliche Generalklausel. Die Beschränkung der Polizeiverwaltung auf die Gefahrenabwehr wurde jedoch vorerst nicht verwirklicht. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hielt man weiter an der polizeistaatlichen Verwaltung fest. Erst das sog. Kreuzbergurteil des PrOVG vom 14. Juni 1882 (E 9, 353 ff.), das das unzulässige Einschreiten der Polizei gegen ein Bauwerk aus bauästhetischen Gründen zum Inhalt hatte, griff wieder auf § 10 Teil II ...

... Satz 1 HSOG. Diese Subsidiaritätsregelung führt zur Zuständigkeit der Polizei- und Ordnungsbehörden nur in Eilfällen. Liegt ein solcher nicht vor und ist die Aufgabe auch nicht den Polizei- oder Ordnungsbehörden speziell zugewiesen (§ 1 Abs.2 HSOG, für Ordnungsbehörden zudem § 89 Abs.1 Satz 1 HSOG), so handelt es sich um eine sonstige Aufgabe der Gefahrenabwehr, ...

... Ordnungsbehörden § 1 Abs.1 S.1 HSOG ÖFFR ...

... ÖFFR I – Polizei- und Ordnungsrecht - Hessen ...

... Ordnungsbehörden § 1 Abs.1 S.1 HSOG Gefahrenabwehrbehörden Polizeibehörden ...

... öffentliche Sicherheit und Ordnung) Verwaltungsbehörden Ordnungsbehörden ÖFFR – Polizei- und ...

... Abs.1 S.1 HSOG Gefahrenabwehrbehörden Polizeibehörden (Aufgabe Abwehr von Gefahren für die öffentliche ...

... Verwaltungsbehörden Ordnungsbehörden § 2 S.1 HSOG Tätig bei Eilbedürftigkeit ÖFFR – Polizei- ...

... HSOG -Sonderordnungsbehörden - § 90 HSOG - Polizeibehörden ...

... zuständig. ÖFFR – Polizei- und Ordnungsrecht - ...

... handeln nur im Eilfall! Ansonsten sind die allgemeine ...

... im Eilfall: Erstbefassung ÖFFR – Polizei- und Ordnungsrecht ...