Archiv - Lerneinheit 32: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Das Gemeinderecht von Hessen von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 9. April 2013.

Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 32: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Das Gemeinderecht von Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Gemeinderecht von Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Satzungen
  • Rechtmäßigkeit von Satzungen
  • A) Formelle Voraussetzungen
  • I. Zuständigkeit
  • II. Verfahren
  • 1. Ladung
  • 2. Beschlussfähigkeit
  • 3. Genehmigung
  • B) Materielle Voraussetzungen
  • Nutzung und Zugang zur öffentlichen Einrichtungen einer Gemeinde
  • Begriff der öffentlichen Einrichtung
  • Die Widmung
  • Rechtsform

Quiz zum Vortrag

  1. § 5 HGO
  2. § 1 EigBGes
  3. § 81 HBO
  1. Eine abstakt-generelle Regelung.
  2. Eine abstrakt-individuelle Regelung.
  3. Eine konkret-individuelle Regelung.
  4. Eine konkret-generelle Regelung.
  1. Nein, da es sich um den Erlass von Verwaltungsakten bzw. den Abschluß verwaltungsrechtlicher Verträge handelt.
  2. Alle genannten Antworten sind einschlägig.
  1. Alle genannten Antworten sind einschlägig.
  2. Es muss ein öffentliches Bedürfnis und kein Verstoß gegen höherrangiges Recht vorliegen.
  3. Es muss sich um eine Einrichtung mit gesundheitspolizeilicher Nebenfunktion iSd. Norm handeln.
  4. Die formellen Voraussetzungen müssen vorliegen.
  5. Die in Betracht kommende Ermächtigungsgrundlage ist § 19 HGO.

Dozent des Vortrages Archiv - Lerneinheit 32: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Das Gemeinderecht von Hessen

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... dem Staat eingeordneten juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde, Kreis) im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen ...

... Erforderlich ist somit eine Norm, auf deren Grundlage der Eingriff präzise normiert wird. Handelt es sich demgegenüber um eine Satzung, die zu einem über die allgemeine Handlungsfreiheit hinausreichenden Eingriff berechtigt, so genügt § 5 HGO ...

... Verbandskompetenz z.B. Gemeinde 2. Organkompetenz z.B. Rat ...

... II. Verfahren ÖFFR I - Gemeinderecht - Hessen ...

... Gemeinde 2. Organkompetenz z.B. Rat (G.-Vertretung) II. Verfahren 1. Ladung ...

... Beschlussfähigkeit - § 53 HGO - § 5 IV HGO  - § 25 HGO - Befangener hat mitgewirkt ...

... (G.-Vertretung) II. Verfahren 1. Ladung - §§ 56, 58 HGO - § 5 IV HGO 2. Beschlussfähigkeit - § 53 HGO ...

... - Gemeinderecht - Hessen BMR Bohnen ...

... öffentlichen Einrichtungen einer Gemeinde ÖFFR I ...

... Zulassung zu Schwimmbädern, Bürgerhäusern, Volkshochschulen etc. befassen. ÖFFR I - Gemeinderecht ...

... Zugang als solches. Wie wird dieses Nutzungsverhältnis ...

... Die kommunalrechtliche Einordnung der Probleme erfolgt über den Begriff der öffentlichen Einrichtung ÖFFR I ...

... Schwimmbädern, Bürgerhäusern, Volkshochschulen etc. befassen. Die kommunalrechtliche Einordnung der Probleme erfolgt über den Begriff der öffentlichen Einrichtung gem. § 20 I HGO. Dieser Begriff wird jedoch in der Gemeindeordnung nicht definiert ...

... Maßgeblich hierfür ist die jeweilige gesetzliche Regelung. Beachte: Hierin besteht der wesentliche Unterschied zu den wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde. Diese unterliegen nur sehr eingeschränkt einer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung, weisen keinen ...

... Widmung keine öffentliche Einrichtung - ausdrücklich und konkludent ...

... öffentlichrechtliche Organisation - privatrechtliche Organisation ÖFFR I - Gemeinderecht ...