Archiv - Lerneinheit 29: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Der vorläufige Rechtsschutz - Das Gemeinderecht von Hessen von RA Christian Falla

video locked

Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 9. April 2013.

Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 29: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Der vorläufige Rechtsschutz - Das Gemeinderecht von Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Gemeinderecht von Hessen – Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Gemeinderecht von Hessen
  • Das Gemeinderecht von HessenStellung der Kommunalverwaltung im System der Staatsverwaltung
  • Unmittelbarer Staatsverwaltung
  • Aufbau der unmittelbaren Landesverwaltung in Hessen
  • Mittelbare Staatsverwaltung
  • Die Doppelfunktion der Landkreise
  • 1.Kommunalisierung der wahrgenommen Aufgaben
  • 2. Aufgaben der Gemeinde
  • Selbstverwaltungsaufgaben
  • Gemeindearten
  • Fremdverwaltungsaufgaben
  • Fallbeispiel
  • Hat die Maßnahme Außenwirkung?

Quiz zum Vortrag

  1. In Oberste, Höhere- und Untere Landesbehörde.
  2. In Obere, Mittlere- und Untere Landesbehörde.
  3. In Höhere, Mittlere- und Untere Landesbehörde.
  4. Alle genannten Antworten sind einschlägig.
  1. als Kreis- und Staatsbehörde.
  2. als Vorsitzender des Kreisausschusses und untere Verwaltungsbehörde des Landes.
  3. Beide genannten Antworten sind zutreffend.
  1. Im Selbstverwaltungsbereich übt der Staat eine Rechtsaufsicht aus.
  2. Staatliche Aufgaben werden zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
  3. Im Bereich der Fremdverwaltung übt der Staat Rechtsaufsicht aus.
  4. Alle genannten Antworten sind nicht einschlägig.

Dozent des Vortrages Archiv - Lerneinheit 29: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - BT - Der vorläufige Rechtsschutz - Das Gemeinderecht von Hessen

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


Kundenrezensionen

(3)
3,7 von 5 Sternen
5 Sterne
1
4 Sterne
1
3 Sterne
0
2 Sterne
1
1  Stern
0

3 Kundenrezensionen ohne Beschreibung


3 Rezensionen ohne Text


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Staatsverwaltung und Kommunalverwaltung. Stellung der Kommunalverwaltung im System der ...

... dessen eigenen nichtrechtsfähigen Organen (Bundes- oder Landesbehörden) wahrgenommen werden. ...

... Verselbstständigung, die unmittelbar dem Bund bzw. hier dem Land unterordnet sind. Sie ist hierarchisch strukturiert und von Aufsichts- und Weisungsbefugnissen sowie ...

... - Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Landesminister. - Landesmittelbehörden sind die Regierungspräsidenten als Behörde der allgemeinen Landesverwaltung (Regierungsbezirke: Darmstadt, Kassel, Giessen). - Untere Landesbehörden sind insbesondere die Landräte als ...

... Landesrechnungshof, Landesregierung, LKA, Ministerpräsident, Landesversorgungsamt, Landesminister, Oberfinanzdirektion, Höhere (mittlere) Landesbehörden - Regierungspräsidenten Bezirksamt ...

... Die Kommunalverwaltung gehört, angesichts der gebietskörperschaftlichen Stellung der Gemeinden und Landkreise, somit zur mittelbaren Staatsverwaltung. ...

... auch um eine Gebietskörperschaft, der damit eigene Aufgaben zukommen. Es existieren deshalb auf der Ebene der Landkreisverwaltung nebeneinander zwei Ebenen: - Landkreisebene als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung - Landkreisebene als Körperschaft des öffentlichen Rechts. ...

... Bei den Landräten hingegen, ist die Kommunalisierung nicht vollständig erfolgt, so nehmen Sie insbesondere als klausurrelevante Aufgaben gem. § 1 Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrates sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung ...

... Gemeinden und kreisfreien Städten. Sie sind Träger der Kommunalverwaltung nach ...

... Außenwirkung problematisch. ÖFFR I - Gemeinderecht - Hessen ...

... VA ist insbesondere das Merkmal der Außenwirkung problematisch. Außerhalb der Verwaltung ...