Archiv - LE 16: § 15 Parteiänderung von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - LE 16: § 15 Parteiänderung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 2. Abschnitt: Partei
  • § 15: Parteiänderung
  • 1. Berichtigung der Parteibezeichnung
  • 2. Parteiwechsel
  • a) Gesetzlicher Parteiwechsel
  • b) Gewillkürter Parteiwechsel
  • 3. Parteierweiterung

Zuletzt geändert am 08.11.2010


Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Parteiberichtigung.
  3. Parteierweiterung.
  4. Parteiwechsel
  1. Ja, der Rechtsnachfolger übernimmt den Prozess in der jeweiligen Lage.
  2. Nein, es wird ein neuer Prozess mit dem Rechtsnachfolger als Kläger bzw. Beklagter begonnen.
  3. Nein, einzige Ausnahme bildet ein Anerkenntnis des Rechtsvorgängers.
  4. Nein, es sei denn, die Rechtsvorgänger hat diesen Wunsch ausdrücklich schriftlich festgehalten und der Rechtsnachfolger willigt ein.
  1. Der alte und der neue Kläger, nach mündlicher Verhandlung der Beklagte und auch vor mündlicher Verhandlung (zumindest laut Rechtsprechung) der Beklagte; seine Zustimmung kann aber durch das Merkmal der Sachdienlichkeit ersetzt werden.
  2. Nur der Beklagte und der neue Kläger.
  3. Der neue und der alte Kläger.
  4. Nur der Beklagte.
  5. Bei Vorliegen des von der Rechtsprechung entwickelten Merkmales der Sachdienlichkeit muss niemand einverstanden sein.
  1. Wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage auch zwischen den neuen Parteien verwertet werden und deswegen durch die Zulassung der Parteiänderung ein neuer Prozess vermieden werden kann.
  2. Wenn es sich um einfach Rechtsfragen handelt.
  3. Wenn sich die bisherige Partei im bisherigen Prozess sehr uneinsichtig gezeigt hat.
  4. Wenn die bisherige Partei keine überzeugenden Beweismittel anbieten konnte.
  5. Wenn dadurch Anwaltskosten gespart werden können.

Dozent des Vortrages Archiv - LE 16: § 15 Parteiänderung

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Prozess, Partei, Gericht, Klage, Verteidigung, Verfahren, Beweis. Arbeitstechniken und Darstellungsformen, Sachverhalt, rechtliche Bewertung, praktische Umsetzung ...

... Unbeziffeter Klageantrag, objektive Klagehäufung, stufenklage Klageänderung, Veräußerung, Streitsache, Aufrechnung, Widerklage, Verspätung, Säumnis, Beweisverfahren, Beweiserleichterungen, Verfahrensbeendigung, Rechtsbehelfe, Grundbegriffe ...

... Zustimmung zum Ausscheiden alter Kl erforderlich nach Maßgabe des §269 ZPO, d.h. nicht vor, wohl aber nach mündlicher Verhandlung Zustimmung ...

... Zustimmung erforderlich, weil dem Kläger nicht gegen seinen Willen ein Beklagter aufgedrängt werden kann. ...

... Parteiänderung, Formen der Parteiänderung, Parteibeitritt, Parteiberichtigung, Parteiwechsel. Änderungen auf Parteiseite können prozessual in unterschiedlichen Formen eintreten. 1. Parteiberichtigung Bei der Parteiberichtigung ändert sich die Person der Partei nicht. Es wird lediglich die Bezeichnung ...

... Tod einer Partei § 239: Partei hatte keinen RA § 246 § 239 I: Prozessunterbrechung § 239 I: Erben nehmen Prozess auf § 239 II: Benennung Erben durch Gegner § 239 III: Ladung Erben Erben erscheinen § 239 IV: Erben erscheinen nicht § 303: Zwischenstreit §§ 303, 331 Versäumnisurteil § 86: RA vertritt Erben. Prozessfortsetzung mit Erben Antrag. ... Beweisaufnahme Zulässigkeit: - Gesetzlich nicht geregelt - Prozessökonomisch geboten - Voraussetzungen ...

... gegenüber eine neu erhobene Klage annimmt, die Rspr. hält eine Zustimmung grundsätzlich für erforderlich, ersetzt sie aber analog § 263 ZPO bei Sachdienlichkeit. Voraussetzungen: Zustimmungserfordernisse Kläger Beklagter Kläger Zustimmung erforderlich, weil Kläger nicht gegen seinen Willen aus Prozess gedrängt werden kann. Zustimmung erforderlich, weil Kläger nicht gegen seinen Willen Kläger werden kann. Zustimmung zum Ausscheiden alter Kläger erforderlich nach Maßgabe des § 269 ZPO, d. h. nicht vor, wohl aber nach mündlicher Verhandlung Zustimmung zum Eintritt ...

... Deswegen müssen neben den Grundsätzen des Parteiwechsels, die hier entsprechend gelten, auch die Voraussetzungen der Streitgenossenschaft vorliegen. Parteibeitritt Gesetzlich Gewillkürt § 856 II Voraussetzungen und Folgen wie Parteiwechsel ...