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Der Vortrag „Archiv - LE 14: § 12 Eilverfahren“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Zuletzt geändert am 10.11.2010
Was versteht man unter Eilverfahren?
Welche Arten von Eilverfahren gibt es?
Braucht man für einen Arrestantrag einen Rechtsanwalt?
Stellt die drohende Insolvenz eines Schuldners einen Eilgrund dar?
Welche Besonderheiten gelten im Rahmen der Glaubhaftmachung?
Wie kann man sich gegen einen Beschluss, durch den Arrest angeordnet wird, wehren?
Wer ist ein Sequester?
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... 2. JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht BMR BOHNEN ...
... Grundbegriffe Prozess Partei Gericht Klage Verteidigung Verfahren Beweis Arbeitstechniken und Darstellungsformen Sachverhalt Rechtliche Bewertung ...
... Zuständigkeiten Unbezifferter Klageantrag Objektive Klagehäufung Stufenklage Klageänderung Veräußerung Streitsache Aufrechnung Widerklage Verspätung Säumnis Selbst. Beweisverfahren Beweiserleichterungen Verfahrensbeendigung ...
... Beweisaufnahme zur Befriedigung Gläubiger Dauer so kurz wie möglich evtl. unter Verzicht auf rechtliches ...
... lange wie nötig zur Durchführung -rechtliches Gehör Gegner -mündliche Verhandlung -Beweisaufnahme zur Befriedigung Gläubiger Dauer so kurz wie möglich evtl. unter ...
... Verfügung §940 Leistungs- verfügung --- Arrest §916 Einstweilige Verfügung §916 ...
... 918 §§920 II, 294
... Schriftsätze Hauptphase Mündliche Verhandlung Widerspruch Vorbereitungsphase Schriftsätze Hauptphase Mündliche Verhandlung Z w a n g s v o l l s ...
... ohne mündliche Verhandlung beschlossen: Der dingliche Arrest in das Vermögen des Antragsgegners wird angeordnet, wegen der Forderung des Antragstellers aus ... in Höhe von ... nebst Zinsen und Kosten in Höhe von ...
... wird bestätigt Urteil Arrest wird aufgehoben Beschluss Mündliche Verhandlung wird angeordnet. Vorbereitende Schriftsätze Mündliche ...
... Verfügung 1. Voraussetzungen 2. Verfahren 3. Form 4. Rechtsbehelfe ...
... II.Begründetheit 1.Eilanspruch 2.Eilgrund 3.Glaubhaftmachung Verkäufer Käufer Kaufvertrag ...
... I.Zulässigkeit 1.Eilgesuch 2.Allg. Voraussetzungen -Zuständigkeit -Rechtsschutzbedürfnis -Rechtskraft ...
... -Prozesshandlungsvoraussetzungen II.Begründetheit 1.Eilanspruch 2.Eilgrund 3.Glaubhaftmachung Vermieter Mieter Kündigung ...
... von Kapitel 12 anhand: -Lehrbuch -Strukturblatt ...
... evtl. unter Verzicht auf rechtliches Gehör Gegner mündliche Verhandlung Beweisaufnahme zur Sicherung Gläubiger Allgemeines Verfahren Eilverfahren Anspruch Vorläufiger Rechtsschutz Mit den zivilprozessualen Eilverfahren kann vorläufiger Rechtsschutz erlangt werden. Eilverfahren und Allgemeine Verfahren unterschieden sich in einer Reihe von Punkten. Sie haben unterschiedliche Streitgegenstände, einen anderen Ablauf des Verfahrens und eine andere Form der Zwangsvollstreckung. ...
... Forderung des Antragstellers aus ... in Höhe von ... nebst Zinsen und Kosten in Höhe von ... Der Antragsgegner kann die Vollziehung des Arrests hemmen und dessen Aufhebung beantragen durch Hinterlegung von ... Die Kosten des Arrestverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Rubrum Beschluss/Urteil Eilverfahren Parteibezeichnung mit/ohne mündliche Verhandlung Tenor Arrest nur „in Vermögen“ Forderung bezeichnen Abwendungsbefugnis § 923 Kosten §§ 91 ff. Vorläufige Vollstreckbarkeit nur nach § 708 Nr. 6 Tatbestand Entscheidungsgründe Besonderheiten bei der Arrestentscheidung ergeben sich vor allem in Rubrum und Tenor, nur bedingt bei der tatsächlichen und rechtlichen Begründung. Unübersichtlich ist das System der Rechtsbehelfe. Neben den üblichen Rechtsmitteln Sofortige ...
... Antrag Keine Vorwegnahme Hauptsache Keine Verurteilung Dritter Je nach Art eV Für die einstweilige Verfügung gelten die Arrestvorschriften zu Verfahren, Entscheidung und Rechtsbehelfen un- eingeschränkt im Wege der Verweisung (§ 936 ZPO). Besonders geregelt sind die Voraussetzungen, weitere Besonderheiten ergeben sich aus der fehlenden Bindung an den Antrag, dem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache und dem Verbot der Verurteilung Dritter. Grundfall der ...
... - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtskraft - Prozesshandlungsvoraussetzungen II. Begründetheit 1. Eilanspruch 2. Eilgrund 3. Glaubhaftmachung Vermieter Mieter Kündigung Räumung § 859 BGB Selbsthilfe eVfg: Besitzverschaffung Leistungsverfügung Eilanspruch: Fallgruppen: Zahlung Unterhalt, Zahlung Arbeitsentgelt, Herausgabe Arbeitspapiere, Verbotene Eigenmacht, Unterlassung. Eilgrund: Güterabwägung, Gläubiger,