Archiv - LE 11: § 10 Praktische Umsetzung 1 (Hauptsachenentscheidung) von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - LE 11: § 10 Praktische Umsetzung 1 (Hauptsachenentscheidung)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zivilprozessuale Arbeitstechniken und Darstellungsformen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 10: Praktische Umsetzung
  • 1. Gerichtliche Entscheidungen
  • a) Arten
  • b) Urteilsarten, Urteilsverkündung, Urteilswirkungen
  • c) Materielle Rechtskraft
  • d) Inhalt des Urteils
  • 2. Die Entscheidung über die Hauptsache
  • a) Tenor
  • b) Entscheidungsgründe

Zuletzt geändert am 10.11.2010


Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Vertragsentwürfe.
  3. Gerichtliche Entscheidungen wie Urteile, Beschlüsse, Verfügungen.
  4. Außerprozessuale Rechtsanwaltsschreiben an Mandanten.
  5. Prozessuale Anwaltsschriftsätze.
  1. Urteile
  2. Beschlüsse
  3. Voten
  4. Verfügungen
  5. Alle Antworten treffen zu!
  1. Zur vorläufigen Entscheidung in Urkundsprozessen und bei der Feststellung des Bestehens einer Forderung, gegen die noch Aufrechnung erklärt wird.
  2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren.
  3. Ausschließlich in Berufungs- oder Revisionsverfahren.
  4. Im Säumnisverfahren.
  5. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
  1. Bindung der Parteien an das Prozessergebnis nach Eintritt der formellen Rechtskraft.
  2. Bindung Dritter an das Prozessergebnis nach Eintritt der formellen Rechtskraft.
  3. Bindung der Streithelfer an das Prozessergebnis nach Eintritt der formellen Rechtskraft.
  4. Bindung des Gerichts an das Prozessergebnis nach Eintritt der formellen Rechtskraft.
  5. Alle Antworten treffen zu!
  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Klage wird zurückgewiesen.
  3. Die Klage ist abzuweisen.
  4. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
  5. Die Klage wird mangels schlüssigen Klägervortrags abgewiesen.
  1. Alle Anspruchsgrundlagen mit je einer fehlenden Voraussetzung ODER ein erfüllter Verteidigungseinwand des Beklagten.
  2. Eine Anspruchsgrundlage mit der fehlenden Voraussetzung ODER ein erfüllter Verteidigungseinwand des Beklagten.
  3. Nur eine Anspruchsgrundlage mit der fehlenden Voraussetzung; Einwände des Beklagten werden nur erwähnt, wenn die Anspruchsgrundlage erfüllt sein sollte.
  4. Nur Einwände des Beklagten werden erwähnt.
  5. Alle Anspruchsgrundlagen mit je einer fehlenden Voraussetzung UND mindestens ein erfüllter Verteidigungseinwand des Beklagten.

Dozent des Vortrages Archiv - LE 11: § 10 Praktische Umsetzung 1 (Hauptsachenentscheidung)

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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In Ordnung, aber nicht notwendig
von Leonard S. am 20. Februar 2014 für Archiv - LE 11: § 10 Praktische Umsetzung 1 (Hauptsachenentscheidung)

Wie immer bei dem Referenten lebendiger Vortrag, aber inhaltlich weniger notwendig als andere Kurse.

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