Archiv - Grundstücksrecht 6: Die Grundschuld von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Grundstücksrecht 6: Die Grundschuld“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Grundschuldrechtrecht
  • 1. Ersterwerb (Entstehung) Grundschuld
  • 1.2 Anspruch auf Löschung
  • 2. Zweiterwerb (Übertragung) Grundschuld
  • 2.1 Übertragung Buchgrundschuld
  • 2.2 Problem: Unabtretbarkeit Grundschuld
  • 3. Gutgläubiger Ersterwerb Grundschuld
  • 4. Gutgläubiger Zweiterwerb Grundschuld

Quiz zum Vortrag

  1. Die Grundschuld setzt eine Forderung voraus.
  2. Die Grundschuld ist ein dingliches Pfandrecht.
  3. Der Gläubiger der Grundschuld kann sich aus dem Grundstück befriedigen.
  4. Der Zweiterwerber muss in das Grundbuch eingetragen werden.
  5. Der Ersterwerber muss in das Grundbuch eingetragen werden.
  1. Auf Grund der Sicherungsabrede § 311,241.
  2. Alle Antworten sind vertretbar.
  3. § 812 I 2 2 Alt. Zweckverfehlungskondiktion.
  4. § 812 I 1 1 die Grundschuld wurde ohne Rechtsgrund bestellt.
  5. § 894 wie bei der Hypothek.
  1. Alle Merkmale müssen vorliegen.
  2. Berechtigung: der Übertragende muss Grundschuldgläubiger sein.
  3. In Schriftform und unter Briefübergabe
  4. Einigung über den Übergang der Grundschuld (Abtretung).
  5. Nach § 1192, 413, 398, 1154.
  1. nach §§ 1191, 1192, 873, 1115, 1116, 1117,892.
  2. nach §§ 1191, 1192, 413, 398, 1154, 892.
  3. durch eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer.
  4. auf Grund der Legitimation des Grundstückseigentümers aus dem Grundbuch.

Dozent des Vortrages Archiv - Grundstücksrecht 6: Die Grundschuld

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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