Archiv - 12. Fortsetzung: Widerspruchsverfahren von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - 12. Fortsetzung: Widerspruchsverfahren“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 19.4. ausgewählte Probleme
  • 19.4.1. verfristeter Widerspruch
  • 19.4.2. Wann beginnt Frist zu laufen (BaunachbarschaftsR)?
  • 19.4.3. erstmalige Beschwer
  • 19.4.4. Reformatio in peius
  • 19.4.5. Hessische Besonderheiten
  • 19.4.6. Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens
  • 19.4.7. Rügelose Einlassung zur Sache
  • 19.4.8. Änderung Sach- und Rechtslage (behördl. / gerichtl. Verfahren)

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, es sei denn, dadurch ergibt sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger gesicherter Positionen von Dritten.
  2. Ja, das darf sie immer.
  3. Nein.
  4. Ja, das muss die Behörde sogar.
  5. Ja, wenn der Widerspruchsführer das gesondert beantragt.
  1. Mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.
  2. Mit Erlass des Verwaltungsaktes.
  3. Ein Monat nach Erlass des Verwaltungsaktes.
  4. Ein Jahr nach Erlass des Verwaltungsaktes.
  5. Es gibt keine Widerspruchsfrist.
  1. Innerhalb eines Rechtsmittelverfahrens wird die angefochtene Entscheidung zum Nachteil des Rechtsmittelführers verschlechtert.
  2. Innerhalb eines Rechtsmittelverfahrens wird die angefochtene Entscheidung zum Vorteil des Rechtsmittelführers verändert.
  3. Die Widerspruchsbehörde entscheidet gar nicht.
  4. Der Widerspruch ist unbegründet.
  5. Ein Widerspruch besitzt Drittbezug.
  1. § 16a HAGVwGO i.V.m. der Anlage zu diesem Gesetz
  2. § 64 HBO
  3. § 35 HVwVfG
  4. § 11 HGO
  5. § 1 HGO

Dozent des Vortrages Archiv - 12. Fortsetzung: Widerspruchsverfahren

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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