Archiv - Einführung in den Zivilprozess von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Einführung in den Zivilprozess“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zivilprozessrecht für Studenten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • A. Einführung
  • I. Definition

Quiz zum Vortrag

  1. Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung
  2. Urkunds- und Mahnverfahren
  3. Erkenntnis- und Beweisverfahren
  1. Ja, in den Fällen des § 15a EGZPO, sofern eine landesrechtliche Umsetzung existiert.
  2. Nein, es reicht, wenn der Richter gem. § 278 ZPO während des Verfahrens eine Schlichtung anregt.
  3. Ja, auf jeden Fall!
  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Die Parteien gehen zu Gericht.
  3. Die Parteien bedienen sich privater Schiedsgerichtsverfahren oder staatlicher Gütestellen.
  4. Die Parteien legen den Streit eigenständig entweder einseitig (Verzicht, Anerkenntnis) oder beidseitig (Vergleich) bei.
  5. Die Hauptsache, um die gestritten wird, erledigt sich.
  1. Der Zivilprozess ist das staatlich angeordnete, geregelte Verfahren zur Feststellung und Durchsetzung der privaten Rechte des Einzelnen.
  2. Der Zivilprozess regelt die Rechte von Privaten gegenüber dem Staat ab Klageerhebung.
  1. Ja, ein Prozess ist ein dynamische Entwicklung, bei der Entscheidungsreife erst nach Durchlaufen der vorgeschriebenen gesetzlichen Schritte am Schluss der mündlichen Verhandlung eintritt.
  2. Nein, aus Gründen der Rechtssicherheit wird auf die Situation der letzten eingereichten Parteischriftsätze abgestellt.
  3. Nein, der Richter beurteilt die Situation bei Klageeinreichung.
  1. Öffentliches Recht.
  2. Bürgerliches Recht.
  3. Privatrecht
  1. Aufgrund der Einheit der Rechtsordnung finden sich auch Vorschriften in vielen anderen Gesetzen, die gegebenenfalls analog herangezogen werden können.
  2. In der ZPO und dem GVG.
  3. Nur in der ZPO.
  1. Entscheidungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren
  2. Säumnisverfahren und Zwangsvollstreckung
  3. Rechtsmittelverfahren und Wiederaufnahmeverfahren
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. EU-Verfahren.
  3. Schiedsverfahren .
  4. Familienverfahren und Aufgebotsverfahren.
  5. Urkundsverfahren

Dozent des Vortrages Archiv - Einführung in den Zivilprozess

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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