Archiv - Eigentümer-Besitzerverhältnis 2: Nutzungsersatz 2 und Schadensersatz von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Eigentümer-Besitzerverhältnis 2: Nutzungsersatz 2 und Schadensersatz“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzung: Eigentümer-Besizer-Verhältnis 1
  • 1. Examensprobleme Nutzungsersatz
  • 1.1 "Nicht mehr berechtigter Besitzer"
  • 1.1.2 Bösgläubigkeit § 990 Abs.1
  • 1.1.3 E-B-V abschließendes Sonderrecht
  • 1.1.4 Teleologische Reduktion § 993 Abs.1
  • 1.2 "Rechtsgrundloser Besitz"
  • 1.2.2 Anwendbarkeit § 812 Abs.1,1,1
  • 1.2.3 Wertungswiderspruch
  • 1.2.4 Rechtsprechung § 988 analog
  • 2. Einzelheiten Schadensersatz
  • 2.1 Aufbau §§ 990, 989
  • 2.2 Examensprobleme Schadensersatz
  • 2.2.1 Bösgläubigkeit: Anwendbarkeit § 823
  • 2.2.2 "Fremdbesitzerexess"
  • 2.2.3 "Nicht so berechtigter Besitzer"

Quiz zum Vortrag

  1. Wer weiß, dass keine Besitzberechtigung vorliegt.
  2. Wer weiß, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  3. Wer wissen musste, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  1. Die Schlecker-Unternehmensgruppe ist 2012 insolvent geworden.
  2. Anwendbarkeit §§ 987 ff.
  3. Keine Bösgläubigkeit, es sei denn Kenntnis § 990 I 2.
  4. Die Anwendbarkeit des 812 I,2,2.
  5. § 993 I teleologische Reduktion, EBV kann generell Sonderrecht sein.
  1. Alle Gesichtspunkte sind relevant.
  2. entweder § 812 I,1,1 (entgegen § 993 I), oder § 988 analog.
  3. Wertungswiderspruch! Da Nutzungsersatz (-)
  4. §§ 990,987 (-) keine Bösgläubigkeit.
  5. § 993 I Sperrwirkung: Wortlaut und Sinn und Zweck (­+).
  1. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 277.
  2. Wie immer § 276 Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  3. Jedes zurechenbare freiwillige Verhalten.
  4. § 276 und „zurechenbares Verhalten“ führen grundsätzlich zum gleichen Ergebnis.
  1. Bösgläubigkeit.
  2. Ohne Recht zum Besitz.
  3. Eigentum, Besitz.
  4. Verschulden.
  5. Schaden.

Dozent des Vortrages Archiv - Eigentümer-Besitzerverhältnis 2: Nutzungsersatz 2 und Schadensersatz

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Das Mietverhältnis ist wirksam zum 31.12. befristet ...

... E Eigentümer b. M Besitzer ...

... gutem Glauben ist §932 II Der Erwerber des Besitzes ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder ...

... Gegenmeinung: Teleologische Reduktion des §993 I §546 a ...

... Vorspiel 929 E K 433 E verlangt ...

... Vindikationslage a. E Eigentümer b. K Besitzer ...

... letzter Satzteil Ergebnis E –K Nutzungsersatz (-) 929 ...

... Anwendung entgegen §993 I Letzter Satzteil ...

... = Besitzer 3. ohne Recht zum Besitz II. Bösgläubiger oder verklagter Besitzer Bösgläubig ist bei Besitzerlangung, §990 I ...

... der durch die Beeinträchtigung der Sache entstanden ist. Der Schaden, der durch die Vorenthaltung der Sache entsteht, wird nur ...

... verlangt von HH Schadensersatz III 2§§990, 989 ...

... Schadensersatz §823 I Anwendbarkeit (-) 993 I letzter ...

... 929 O HH 433 O verlangt von ...

... Ergebnis §§990, 989 (+) IV.3§823 I Anwendbarkeit? H.M. EBV ist ...

... O verlangt von HH Schadensersatz III.2§§990, 989 ...

... Sonderrecht Aber Sinn und Zweck §993 I letzter Satzteil Wer vertraglich haften würde, muss ...

... HH 535 O verlangt von HH Schadensersatz I.2 §280 ...