Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 1: Verletzung von Anwesenheitspflichten von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 1: Verletzung von Anwesenheitspflichten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Hauptverhandlung und Urteilsaufbau“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Ablauf
  • Anwesenheitspflichten
  • Richter / Schöffen
  • Staatsanwaltschaft
  • Angeklagter
  • Verstoß gegen Anwesenheitspflicht, § 230
  • Entfernung nach § 247
  • Wiederholung

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, Verfahrensbeteiligter ist die Staatsanwaltschaft.
  2. Nein, der Staatsanwalt hat gemäß § 226 StPO ununterbrochen an der Hauptverhandlung teilzunehmen..
  3. Das ist nur möglich, wenn ein sog. Hilfsstaatsanwalt zusätzlich teilnimmt.
  1. Nur begrenzt. Er darf insbesondere im Schlussplädoyer im Rahmen der Beweiswürdigung sich nicht in Bezug auf die anderen Beweis bringen.
  2. Nein, es gilt auch für die Staatsanwaltschaft das Rollenkumulierungsverbot.
  3. Ja, da er ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
  1. Nein, es ist nur ein relativer Revisionsgrund.
  2. Ja, die fehlende Belehrung ist mit der Abwesenheit des Angeklagten vergleichbar und der Verstoß gegen § 230 StPO ist ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO.
  3. Nein, es liegt nur relativer Revisionsgrund vor. Es ist ein Widerspruch des Verteidigers erforderlich.

Dozent des Vortrages Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 1: Verletzung von Anwesenheitspflichten

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Unmittelbargrundsatz = Ununterbrochene Anwesenheit. Problem: Revision Verstoß gg §226 kranker Richter/Schöffe, toter Richter/Schöffe. Keine Ersetzung wegen §226 ...

... Scharf als Zeuge Verstoß gg §226. 3. Angeklagter. a. Anwesenheitspostulat, §230, Gewährung rechtl. Gehör + Sachaufklärung ...

... HV gg ausgebliebenen Angekl. Ausn: §232, §233 Problem: Verstoß gg §230 Ausnahmen: §§231 II, 231 a, ...

... Gericht hält weitere Anwesenheit nicht für erforderlich, Ermessensentscheidung zumeist durch Beschluss ...

... b. Entfernung nach §247. Setzt Gerichtsbeschluss voraus. Häufiges Problem in der Revisionsklausur ...

... §247 Verletzung der Informationspflicht, ...