BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im letzten Teil der Strafprozessordnung behandeln wir die Hauptverhandlung und die dort gegebenen Verstöße gegen Verfahrensvorschriften unter revisionsrechtlichen Aspekten. Im Anschluss werden die unterschiedlichen Rechtsmittel und die Problematik der Rechtskraft dargestellt.Der Vortrag „Archiv - Die Hauptverhandlung und die Beweisverbote, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, Instanzenzug, Rechtskraft“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - StPO - Examensrelevante Zusatzfragen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Urteil kann eine Rechtskraft entfalten?
Kann ein fehlender Eröffnungsbeschluss nachgeholt werden?
Welche Beweisarten gibt es?
Was sind Rechtsmittel?
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... Unmittelbargrundsatz = Ununterbrochene Anwesenheit Problem: Revision Verstoß gg §226 = 338 Nr. 1 (+) Kranker Richter/Schöffe Toter Richter/Schöffe Keine ...
... Scharf als Zeuge Verstoß gg §226 -3. Angeklagter a. Anwesenheitspostulat, §230 -Gewährung rechtl. Gehör + Wahrheitsfindung ...
... HV gg ausgebliebenen Angekl. Ausn: §232, §233 Problem: Verstoß gg §230 Ausnahmen: §§231 II, 231 a, 231 ...
... Gericht hält weitere Anwesenheit nicht für erforderlich Ermessensentscheidung zumeist durch Beschluss (4) ...
... 3. Angeklagter b. Entfernung nach §247 Setzt Gerichtsbeschluss voraus Häufiges Problem in der ...
... §247 Verletzung der Informationspflicht, §247 S.4 ...
... 4. Verteidiger Ununterbrochen Anwesenheit nur bei notwendiger Verteidigung (§140) geboten Verstoß ...
... Angkl. zur Person u Sache -Verlesung AS bzw. Urteil der 1. Instanz -Beweisaufnahme ...
... ununterbrochene Anwesenheit Verstoß = §338 Nr. 5 Ausnahme, §§226 II bei Strafrichter 6. Dolmetscher (§185 GVG) Differenzierung: §185 I = Ist-Vorschrift ...
... vgl. §136 im E-verf. BVV nur (+) und Revision erfolgreich, ...
... Strengbeweis -Grundsatz Unmittelbarkeit -Grundsatz Mündlichkeit, Ausnahme: Selbstleseverfahren nach §249 II -Grundsatz Öffentlichkeit, §§169 ff. GVG -Bindung ...
... die gleichen Grundsätze wie im E-verf. ...
... Beschwerde Berufung Revision Devolutiveffekt Suspensiveffekt Rechtsbehelf z.B. Einspruch ...
... GVG Kleine Strafkammer Erweiterte kleine Strafkammer OLG, GVG Strafsenat LG ...
... angreifbar Voraussetzung für Materielle Rechtskraft Art. 103 III GG = wegen der selben Tat kann man ...