Archiv - Das Ermittlungsverfahren und die Beweisverbote Teil 2 von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Im 2. Teil werden die Beweisverbote vertieft und die Fehler bei den Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der Beschuldigten- und Zeugenvernehmung und der Einschaltung des Ermittlungsrichters aufgezeigt.

Der Vortrag „Archiv - Das Ermittlungsverfahren und die Beweisverbote Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - StPO - Examensrelevante Zusatzfragen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • VII. Ermittlungsmaßnahmen zur Sachaufklärung
  • 1. Beschuldigter
  • a. Beschuldigtenbegriff
  • b. Rechte und Pflichten
  • c. Befragung
  • d. Verletzung von Rechten
  • Unterlassenen Belehrung, § 136
  • Verteidigerkonsultation
  • Verbotene Vernehmungsmethoden, § 136 a
  • Einsatz Verdeckter Ermittler
  • U-Haftfall
  • 2. Zeugen
  • a. Rechte und Pflichten
  • b. Verstoß gegen Rechte
  • 3. Einschaltung des Ermittlungsrichters

Quiz zum Vortrag

  1. Soweit der Polizist in der Hauptverhandlung als Zeuge vom Hörensagen vernommen werden soll, muss der Verteidiger widersprechen.
  2. Der Polizist kann als Zeuge vernommen werden, die Widerspruchslösung gilt nur soweit ein Staatsanwalt die Vernehmung geführt hat.
  3. Der Polizist kann als Zeuge vernommen werden, die Widerspruchslösung gilt nur soweit ein Ermittlungsrichter die Vernehmung geführt hat.
  1. Nein, nach h.M. ist dieses keine Vernehmung.
  2. Ja, schließlich ist er ein Polizist und die müssen belehren.
  3. Ja. Belehrt er nicht, liegt ein Beweismethodenverbot nach § 136a I mit einem ausdrücklichem Beweisverwertungsverbot vor.
  1. Nein, eine solche Verpflichtung besteht nur bei einer staatsanwaltlichen bzw. richterlichen Vernehmung.
  2. Nein, eine solche Verpflichtung besteht nur bei einer richterlichen Vernehmung.
  3. Ja, Zeugen sind verpflichtet auch gegenüber der Polizei auszusagen.
  1. Der verdeckte Ermittler.
  2. Der Polizist.
  3. Der Staatsanwalt.
  1. Nein, das ist ein Verstoß gegen § 252 StPO.
  2. Ja, das ist nach § 250 StPO möglich. § 252 StPO beinhaltet nur ein Verlesungsverbot und kein Vernehmungsverbot.
  3. Nein, das ist ein Verstoß gegen § 252 das ist ein Verstoß gegen § 252 das ist ein Verstoß gegen § 252 StPO. Nur Staatsanwälte und Richter können gehört werden.

Dozent des Vortrages Archiv - Das Ermittlungsverfahren und die Beweisverbote Teil 2

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... zur Sachaufklärung 1. Beschuldigter a. Beschuldigtenbegriff b. Rechte und ...

... Rechtsstaatsprinzip (R auf faires Verfahren) und Art. 6 III ...

... 1. Beschuldigter Meinung 1 (5. Senat BGHSt 41,15,19) 1. Belehrung...

... er erneut belehrt worden, so weiß er um sein R ohne Verteidiger nicht aussagen zu ...

... zur Sachaufklärung 1. Beschuldigter (3) Verbotene Vernehmungsmethoden, ...

... u R, §161a III Wahrheitspflicht, ggf. Eid, Duldung von ...

... b.Verstoß gegen Rechte -§52 BEV - Rechtskreis - Schutz der Familie ...

... BVV -§54 Rechtskreis, somit auch kein BVV -§55 ...

... c.BVV §52 im Hinblick auf die Hauptverhandlung Vor. §252 BVV ...

... R entstanden (2) R wird erst in HV geltend gemacht bzw. ...

... BVV §52 im Hinblick auf die Hauptverhandlung vor. §252 (3) Vernehmung vor ...

... (auch richterl.) schriftl. Unterlagen die Zeuge zum Gegenstand seiner Vernehmung macht, ...

... Folge: BVV bzgl. Urkundsbeweis, Umsetzung: Ehefrau im Ermittlungsverfahren von POL u. StA vernommen. Sagt trotz ...

... bzgl. Urkundsbeweis und Vernehmungsbeamte (POL und StA) BVV ...

... §252 (4) Folge: Umsetzung, Variante: Ehefrau im Ermittlungsverfahren von Ermittlungsrichter vernommen. Sagt trotz Belehrung ...

... als B-mittel herangezogen werden, soweit er ordnungsgemäß belehrt hat und der Zeuge ...

... Freiwilligkeit u. Kenntnis der Tragweite: Fall: V nimmt sex. Handlung an 20 jähriger T vor. Als V Toilette aufsucht, ...

... Kein Aktenvermerk vorliegt Widerspruch in HV erforderlich Achtung: Probleme bei Zeugenvernehmung gelten auch bei Teilnahme am richterl. ...