98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - 19. Fortsetzung: Normenkontrollverfahren, Bebauungsplan, Nachbarschaftsstreit“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist gesetzlich vorgegeben was ein Bebauungsplan beinhalten darf?
Woraus muss der Bebauungsplan entwickelt werden?
Was ist zu beachten, wenn ein Fehler in einem Bebauungsplan festgestellt wurde?
Was versteht man unter einem qualifizierten Bebauungsplan?
Was versteht man unter einem „einfachen Bebauungsplan“?
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... 2. Die Regelungen über das stehende Gewerbe (§§ 14 ff. GewO) enthalten strengere Anforderungen als die Vorschriften über das Reisegewerbe (§§ 55 ff. GewO). 3. Die Vorschriften über Märkte (§§ 64 ff., 60b GewO) privilegieren Veranstalter und Anbieter, soweit eine Festsetzung nach (§§ 69 GewO) erfolgt ist; GastG und LSchlG gelten unabhängig davon neben den Vorschriften der Märkte. 4. (§ 35 GewO) steht unter dem Anwendungsvorbehalt spezieller Vorschriften über die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. ...
... 17. Zum Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG gehört nicht das Recht, spontan eine Versammlung zu veranstalten. 18. Für EU-Ausländer ergeben sich erhebliche Erleichterungen in Bezug auf das AufenhthG gegenüber sonstigen Ausländern; Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union benötigen ab dem 1.1.2005 wegen des ab diesem Zeitpunkt geltenden Freizügigkeitsgesetzes / EU keine Aufenthaltserlaubnis für die EU mehr. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist ohne besondere Erlaubnis möglich.
... Folgenbeseitigungsanspruch ein gleichwertiges Amt anstrebbar; ist ein solches aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vorhanden, ist Schadensersatz aus Delikt sowie positiver Verletzung des beamtenrechtlichen Verhältnisses denkbar. 22. Versetzungen, Umsetzungen und Abordnungen sind anfechtbare Verwaltungsakte. 23. Der Beamte kann per Leistungsklage auf einmalige Einsicht und per Feststellungsklage auf grundsätzliches Einsichtsrecht für seinen Anspruch ...
... des LSchlG unterfallen der Privilegierung. 4. Richtig; vgl. § 35 Abs. 8 GewO. 5. Falsch; dies gilt nur im Hinblick auf § 69b Abs. 2; im Übrigen gelten für das stehende Gewerbe und das Reisegewerbe die §§ 48, 49 VwVfG. 6. Falsch; die Vorschrift gilt z.B. auch nach § 31 GastG für dieses. Für das Reisegewerbe gilt § 60d GewO. 7. Richtig. 8. Falsch; vgl. die §§ 13, 10 Abs. ...
... Beurteilungsspielraum auf der Tatbestandseite und Ermessensspielraum auf der Rechtsfolgenseite. 20. Falsch; er hat lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Beurteilung und Ermessensentscheidung. Etwas anderes ergibt sich für die Begründung des Beamtenverhältnisses, wenn der Vorbereitungsdienst Voraussetzung für einen nichtstaatlichen Beruf ist (RA). 21. Richtig. 22. Eine Umsetzung hat grds. keine unmittelbare ...