Archiv - 3. Arbeitsleistung und Leistungsstörungen von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - 3. Arbeitsleistung und Leistungsstörungen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Arbeitsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
  • 1.1 Arbeitspflicht
  • 1.1.1 Arbeitszeit: 8 Stunden § 3 ArbZG
  • 1.2 Urlaubspflicht
  • 1.3 Treuepflichten des Arbeitnehmer
  • 1.4 Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
  • 2. Das Recht der Leistungsstörung
  • 2.1 Arbeitsleistung: Fixschuld § 275 I BGB
  • 2.2 Ohne Arbeit keinen Lohn! § 326 I BGB
  • 2.3 Ausnahmen: Lohn ohne Arbeit
  • 2.3.1 Vorübergehende Verhinderung § 616 S.1 BGB
  • 2.3.2 Übersicht: Lohn ohne Arbeit
  • 2.3.3 Fallaufbau: §§ 611 - 326 I - 326 II,1 BGB
  • 2.3.4 Betriebsrisikolehre § 615 S.3 BGB
  • 2.3.5 Annahmerverzug des Ag § 615 S. 1 BGB

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
  2. Ja, wenn diese Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
  3. Ja, wenn es sich nicht um eine Konkurrenztätigkeit handelt.
  4. Nein, da der Arbeitnehmer davor geschützt werden soll, mehr als 8 Stunden am Tag zu arbeiten.
  1. Alle genannten Rechtsgüter.
  2. Das Eigentum.
  3. Datenschutz.
  4. Die Gesundheit.
  1. tritt Unmöglichkeit ein § 275 I, 2 BGB (absolutes Fixgeschäft)
  2. liegt Verzug vor § 286 I BGB
  3. handelt es sich um ein relatives Fixgeschäft § 323 II 2 BGB
  1. weil sein Anspruch auf Lohnzahlung nach § 326 I BGB weggefallen ist.
  2. weil sein Anspruch auf Arbeit nach § 275 I BGB weggefallen ist.
  3. weil ein Fixgeschäft vorliegt und so der Rücktrittsgrund § 323 II 2. BGB eingreift.
  1. da der Arbeitnehmer nicht nach § 326 I BGB seinen Anspruch auf Lohnzahlung verliert, obwohl er nicht arbeitet § 615 S. 3 BGB
  2. weil er seinen Anspruch auf Arbeitsleistung nach § 275 I 2 BGB verliert
  3. da er keinen Lohn zahlen muss §326 I BGB (Ohne Arbeit keinen Lohn)
  1. Unmöglichkeit eintritt.
  2. der Arbeitgeber Schuldner des Arbeitslohns ist.
  3. Gläubigerverzug vorliegt.

Dozent des Vortrages Archiv - 3. Arbeitsleistung und Leistungsstörungen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... (Vorleistungspflicht § 614 BGB). Maximal 8 Stunden täglich (Verlängerung ausnahmsweise auf 10 Stunden möglich, dann aber Ausgleich ...

... Keine Konkurrenztätigkeit. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ...

... Eva Maria wohnt in Mainz, arbeitet als Sekretärin bei BK in Frankfurt und besitzt keinen Führerschein. Während des Bahnstreiks kann ...

... Arbeit erledigen, sodass die alte Arbeit nicht nachgeholt werden kann. Bei der Arbeitsleistung handelt es sich so um eine absolute Fixschuld; somit tritt bei Nichterbringung ...

... Arbeitsvertrag (+) Anspruch Eva Maria auf Lohnzahlung entstanden. Anspruch könnte aber nach § 326 I 1 weggefallen sein. 1.1. Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag ...

... die Verhinderung muss in der Person des Verhinderten liegen, also den Arbeitnehmer als Einzelperson erfassen und nicht allgemeiner Natur sein: Notwendige Pflege des erkrankten ...

... Dies ist ein äußerer Umstand, der alle Arbeitnehmer und nicht nur Eva Maria persönlich betraf. ...

... der leicht fahrlässige Mitarbeiter HH ein Update an der Computeranlage des Bk vorgenommen hat, gelingt es erst einen Tag später, die Anlage wieder zum Laufen zu bringen. ...

... Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Aber etwas anderes könnte sich aus der anspruchserhaltenden Norm § 326 II 1 ...

... müsste alleinig oder überwiegend für die Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung verantwortlich sein. HH hat leicht fahrlässig gehandelt ...

... und einen Tag nicht arbeiten konnte, ihren Lohn verlangen? § 611 I BGB (+) Arbeitsvertrag (+) Anspruch Eva Maria auf Lohnzahlung entstanden ...

... handelt es sich so um eine absolute Fixschuld; somit tritt bei Nichterbringung Unmöglichkeit ein: Der Lohnzahlungsanspruch ist insoweit nach ...

... des BK oder der Arbeitnehmer liegt nicht vor. Damit liegt eine Betriebsstörung nach der Betriebsrisikolehre § 615, 3 vor. Ergebnis: Eva Maria kann von Bk auch für den ...

... Als dieser am frühen Morgen feststellt, dass keine Aufträge, keine Post und es auch sonst keine Arbeit für Eva Maria gibt, ...

... nach § 326 I 1 weggefallen. Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Aber etwas anderes könnte sich aus der anspruchserhaltenden Norm § 615, 1 ...

... handelt es sich um eine absolute Fixschuld; somit tritt bei Nichterbringung Unmöglichkeit ein. § 615, 1 wäre bedeutungslos. Deshalb hier differenzierte Betrachtungsweise: ...