BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im Teil 3 geht es um die Anstiftung mit den Problemen des omni modo facturus, der Hochstiftung, Abstiftung und Umstiftung. Anschließen wird auf die Beihilfe eingegangen.Der Vortrag „Archiv - 8. Sitzung: Täterschaft/Teilnahme Teil 3“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Allgemeiner Teil 1“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Merkmale kann man nach § 25 II oder § 25 I Alt. 2 zurechnen?
Sind eine Anstiftung und eine Beihilfe durch Unterlassen möglich?
Kann ein generell zu einem Diebstahl Entschlossener noch angestiftet werden?
Ist eine Aufstiftung nach h.M. auch eine Anstiftung?
Ist für eine Beihilfestrafbarkeit eine Kenntnis des Haupttäters von der Beihilfehandlung notwendig?
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15 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
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... Zwingende Aufbauregel: Immer zuerst den Haupttäter prüfen - I. TB - 1. Teilnahmefähige HT (§ 11 I ...
... a. p. a. Vorsatz bzgl. eigener Teilnahmehandlung - 4. Bes. persönliche Merkmale, § 28 II Problem: ...
... 26 - 2. Zusammenhang zwischen Anstifterhandlung und HT Diebesfalle - Rspr.: Schaffen einer Tat ...
... SW ASTI für beides ursächlich HT begeht § 244 I Nr. 1a Hervorrufen = § 242 + BSF SW ASTI nur ...
... 244 I Nr.1 a: Begehen A bringt ihn dazu Waffe wegzulassen - Problem: Risikoverringerung macht er nicht, nur Unterlassen ...