Archiv - 8. Sitzung: Brandstiftungsdelikte Teil 2 von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Im 2. Teil erfolgt die Darstellung der Qualifikationen der §§ 306b und 306c. Schwerpunkt ist die Retterproblematik im Rahmen der Brandstiftung mit Todesfolge.

Der Vortrag „Archiv - 8. Sitzung: Brandstiftungsdelikte Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Details zu § 306b II
  • Versicherungsbetrug
  • Details zu § 306c
  • Retterfälle

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, aber nur nach der Rspr.
  2. Ja, aber nur nach h.L.
  3. Ja, sowohl nach Rspr. als auch h.L.
  4. Nein, sowohl nach Rspr. als auch h.L.
  1. Nach dem Wortlaut des § 307 Nr. 1 a.F. musste sich das Opfer im Zeitpunkt des Inbrandsetzens in den Räumlichkeiten befunden haben.
  2. Es bestand kein Unterschied.
  3. Nach dem Wortlaut des § 307 Nr. 1 a.F. musste sich das Opfer im Zeitpunkt des Inbrandsetzens nicht in den Räumlichkeiten befunden haben.

Dozent des Vortrages Archiv - 8. Sitzung: Brandstiftungsdelikte Teil 2

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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