Archiv - 7. Sitzung: Raub Teil 3 von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

In der letzten Raubsitzung werden auf die Qualifikationen der §§ 250 II, 251 und auf die Besonderheiten des räuberischen Diebstahls und des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer eingegangen.

Der Vortrag „Archiv - 7. Sitzung: Raub Teil 3“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 250 II Nr. 1
  • § 250 II Nr. 2
  • § 250 II Nr. 3a
  • § 250 II Nr. 3c
  • § 251
  • Raubähnliche Sonderdelikte
  • Räuberischer Diebstahl
  • Aufbau
  • Beteiligung
  • Konkurrenzen
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, der Tod muss leichtfertig herbeigeführt werden.
  2. Ja, da bei Erfolgsqualifikationen gemäß § 18 Fahrlässigkeit ausreichend ist.
  3. Nein, der Tod muss vorsätzlich herbeigeführt werden.
  1. Nein, nur §§ 242, 249 können Vortat sein.
  2. Ja, alle Vermögensdelikte können Vortat sein.
  3. Nein, nur § 242 kann Vortat sein.
  4. Nein, nur § 249 kann Vortat sein.
  1. Die subjektive Kausalität - Finalzusammenhang -.
  2. Die objektive Kausalität.
  3. Sie haben keine Gemeinsamkeit, § 252 ist ein raubähnliches Sonderelikt.
  1. § 252 ist lex specialis und verdrängt § 242.
  2. In Tateinheit, um den gesamten Unrechtsgehalt nach außen zu dokumentieren.
  3. § 242 und § 252 stehen in Tatmehrheit.
  1. Es ist nur ein Rücktritt vom Raub möglich, nicht aber von § 316a. § 316a ist bereits mit Verüben des Angriffs vollendet.
  2. Ja. § 316a und § 249 sind erst versucht, sodass ein Rücktritt nach § 24 möglich ist.
  3. Ein Rücktritt kommt weder für § 316a noch für § 249 in Betracht.

Dozent des Vortrages Archiv - 7. Sitzung: Raub Teil 3

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Gesundheitsgefährdender Raub Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung = konkretes Gefährdungsdelikt Problem. Eintritt nach Vollendung aber vor ...

... besonders gravierende Form der Gewaltausübung 10. Vor. §250 II Nr. 3 c „Lebensgefahr“ Konkretes Gefährdungsdelikt Gefahr muss aus den qualifizierten ...

... §251 „Raub mit Todesfolge“ Problem: EQ (vgl. später Darstellung und Probleme bei ...

... Abgrenzung §249 ./. §252 VollendungBeendigung Gewalt/Drohung als Mittel zur ...

... Ratio §252 Betroffen sein, betroffen werden 3.Einsatz G/D als Mittel zur Beutesicherung (1) Opfer = jeder, von dem ...

... §252 a. Aufbau 3.Einsatz G/D als Mittel zur Beutesicherung (2) Finaler Zusammenhang = subj. ...

... §25 II Besitzender MT G/N-zurechnung n §25 II Voraussetzung: Einsatz der ...

... MT der VT hat in Drittzueignungsabsicht gehandelt und setzt jetzt Gewalt ein, damit andere MT ...

... in den Weg damit Vortäter im Besitz bleibt Vortäter = Täter §252 Verhalten des G wird ihm zugerechnet ...

... setzt G/D zum Zwecke der Beutesicherung ein, Gehilfe der VT setzt von sich aus Gewalt ein M1: Da Zurechnung des ...

... Zwecke der Beutesicherung ein Zusammengesetztes Delikt §249 = §240 ...

... Vorverlagerung der Strafbarkeit und höhere Rechtsfolge als §§249, 252, 255 = Gefährdung der Sicherheit u Funktionsfähigkeit ...

... eines Angriffs auf Leib, Leben, Entschlussfreiheit gg Fahrer od Mitfahrer Angriff = Einwirkung in feindseliger Absicht auf die ...

... zu berauben. Nachdem Taxifahrer den PKW geparkt und den Motor abgestellt hat, zieht T seine Waffe. Frühere Rspr.: §316 auch ...

... Verhältnisse des Straßenverkehrs Grund für Unrechtserhöhung sind Gefahren die sich durch Lenken, Erschwerung der Flucht / Gegenwehr, Isolierung, Unerreichbarkeit von Hilfe ergeben ...

... Umstände müssen vorliegen, die zu einer Beeinträchtigung der Abwehrmöglichkeit des angegriffenen Fahrzeugführers geführt haben 3. Subjektiver TB Angriffsvorsatz, auch ...